Kindergeld - Unschädliche Erwerbstätigkeit?

3 Antworten

In einer Übergangszeit von bis zu 4 Monaten steht dir auch Kindergeld zu, wenn bereits abzusehen ist, dass die Ausbildung fortgesetzt wird.

Eine reine Absicht reicht dazu nicht aus. Es muss schon ein konkreter Termin zur Wiederaufnahme der Ausbildung bestehen.

Es hindert dich aber niemand daran, inzwischen deinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.

Ich hab meine Ausbildung schon abgeschlossen, möchte jetzt im September die Fachhochschulreife erlangen.

@HappyBuddha19

"Möchte" ist aber kein Termin, dass du wieder zur Schule gehst. Und was hindert dich daran, den Sommer über zu arbeiten? Genau dafür sind Zeitarbeitsfirmen eigentlich gedacht.

Hi bister88,

da kannst du dich noch besser aus direkter Quelle der Familienkasse informieren im "Merkblatt Kindergeld" auf den Seiten 14 u.15:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

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Ich bin 22 und habe eine Ausbildung schon erfolgreich abgeschlossen, Schule steht wieder im September an...
...derzeit bin ich aber arbeitslos, zählt das zu unschädlich oder muss ich einer Beschäftigung nachgehen?

Weder noch - bei arbeitslos gemeldet gibt es nur bis zum 21. Lebensjahr Kindergeldanspruch, wobei hier nur eine geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Basis erlaubt gewesen wäre.

Will deine Mutter weiterhin Kindergeldanspruch, müßtest du schon als ausbildungssuchend tätig sein... siehe 4.3

Gruß siola55

 - (Ausbildung und Studium, Kinder, Kindergeld)  - (Ausbildung und Studium, Kinder, Kindergeld)

Wenn du arbeitest bekommt deine Mutter auch Kindergeld, machst du nichts gibt es auch nichts

???

Was war nicht verständlich für dich? Der Teil mit den Arbeiten dort das deine Mutter Kindergeld bekommt, und nicht du