Kann das Jobcenter einen zu einer Maßnahme zwingen?

11 Antworten

solange du leistungen von denen möchtest, musst du dich an deren regeln halten...

Wie heißt es so schön, "Mein Chef zwingt mich mit Geld zur Arbeit"

Hier heißt es "Das Job-Center zwingt mich zu gar nichts, aber streicht mir Geld".

Geringfügige Beschäftigung ist keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Deshalb kann das Job-Center dich sehr wohl einer Maßnahme zuteilen, damit Du eine solche wiedererlangst. Willst Du das nicht, dann gibt es halt weniger Geld, oder erst mal gar keines mehr.

Also das Amt kann dich nicht zwingen.
Aber es kann dir die Leistungen kürzen.


Wenn das Amt sagt: Geh da hin. und du sagst nö, dann ist es deine Schuld dass dir deine Leistungen gekürzt oder sogar ganz blockiert werden. Also Grundleistungen, Zusatzleistungen und deine "Kosten der Unterkunft"

Wenn du oder deine Eltern (Jenachdem wie alt und wo du lebst) keine Leistungen empfängst, dann kannst du denen sagen, dass es dir egal ist, ob du da hin gehst oder nicht. Aber haben und Nicht-Haben sind schon 2 Sachen

EDIT: Und nein, Maßnahme hat keinen Vorrang. Du gehst eher Arbeiten als zur Maßnahme!


Rede mit deinem Sachbearbeiter und nimm eine Begleitung mit. 

Lass dir von deinem Arbeitgeber bestätigen, dass du nicht einfach der Arbeit fernbleiben kannst und ein ständiger Wechsel auch nicht möglich ist. 

Nicht jeder Arbeitgeber findet es toll, wenn sein Angestellter ständig irgendwohin abgerufen wird und er sich um Ersatz bemühen muss. Für die Arbeitskollegen, die das in der Regel ausbaden müssen (Einspringen, Schicht wechseln usw usf) ist das auch nicht so prickelnd. 

Zu Beginn der ganzen Hartz IV Gesichte, musste ich auch eine Zeitlang aufstocken und sollte (Amweisung vom Amt) fürs Weihnachtsgeschäft 1 Monat lang nach Bad Hersfeld um bei Amazon Logistik zu arbeiten (40Std/Woche). Von hier aus gesehen eine Zugfahrt von ca 4-5 Stunden.

Das fanden weder mein damaliger Arbeitgeber noch mein Hausarzt besonders prickelnd. Beide haben Veto eingelegt.

Mein Arbeitgeber, weil er gerade während des Weihnachtsgeschäftes nicht auf mich verzichten konnte und zudem eine 1 monatige Abstinenz ein Ende meines Vertrages dort bedeutet hätte. Mein Arbeitgeber hätte sich halt in dem Fall lieber eine Kraft gesucht, bei der nicht die Gefahr besteht, dass sie vom Amt zu Hochzeiten oder in Engpässen abkommandiert wird.

Und mein Hausarzt protestierte, weil er es als absurd empfand, dass ich als, damals noch 50kg Persönchen, täglich 8 Stunden lang Kisten bis zu 25 kg heben sollte. Ich hatte die Jobausschreibung dabei.

Sprich mit deinem Arbeitgeber, lass dir alles schriftlich bestätigen und rede dann nochmal mit deinem Sachbearbeiter. Eventuell hast du Glück.

Meine Sachbearbeiterin hatte damals recht schnell ein Einsehen. Es macht halt keinen Sinn vor einer Maßnahmen nur einen Teilbezug zu haben und nach einer Maßnahme, komplett im Bezug zu stehen, weil man aufgrund der Aktion vom Amt, ganz ohne Arbeit da steht.

LG TE




Allerdings können man vom Jobcenter trotz Minijob zu Eingliederungsmaßnahmen verpflichtet werden. Wird das verweigert, weil  ansonsten der Minijob nicht ausgeübt werden kann, kann das zu Sanktionen führen.

http://www.datentransfer24.de/Arbeitslosengeld2-Minijob.html

Du wirst Deine Arbeitszeit anpassen müssen.

Wie kommst Du darauf, dass Du Wohngeld bekommen würdest?

Parhalia2  14.11.2017, 11:02

Beim Minijob muss man im Umkehrschluss aber auch vertragliche Pflichten UND betriebliche Freistellungs- / Tauschmöglichkeiten gegenüber den Terminierungen des JC. berücksichtigen. 

Wenn es kurzfristig wirklich innerbetrieblich nicht mehr personaltechnisch mit Umbesetzung klappt, kann Pflicht zur vertraglichen Erfüllung wirklich vor die Terminierung des JC als "Wichtiger Grund" fallen. 

Unterstellen wir mal einen bereits längeren Bestand dieses Beschäftigungsverhältnisses. 

beangato  14.11.2017, 11:13
@Parhalia2

Nein, das muss man nicht. Man kann die Arbeitszeiten verlagern - auf einen anderen Tag vlt. oder eine andere Zeit.

Er/sie geht morgen arbeiten, da kann er/sie das klären.

Mich hat sogar mal mein AG persönlich ins JC zu einem Termin gefahren. Ich hatte vergessen, früh genig Bescheid zu sagen.

Maßnahmen gehen immer vor.

Parhalia2  14.11.2017, 11:52
@beangato

Nein, "Tagesveranstaltungen" ( wie von der Fragestellung benannt ) gehen nicht grundlegend einem bestehenden AV vor. 

Etwas anderes wäre u.U. nur bei einer längerfristigen Massnahme möglich. Aber auch dort kann die Massnahme sich nicht über bestehende Pflichten eines lfd. Arbeitsvertrages unabgeklärt hinweg setzen. 

Wenn es sich nicht kurzfristig umverteilen lässt, hat somit in der Regel auch ein bereits bestehendes TZ-AV ( auch Minijob ) in dieser Angelegenheit ( kurzfristig angeordnete "1-Tages" - Massnahmen ) durchaus Vorrang im Einzelfall. 

Es MUSS nur zwingend dann vom AG begründet werden können.

Dir ist inzwischen bewusst, das TE hier von einer "Ein-Tages - Massnahme" spricht, und was ich für diesen Fall als Antwort gab ? 

Gelesen hast Du es ? 

Parhalia2  14.11.2017, 11:58
@Parhalia2

Nachtrag : ist wohl klar, dass AN / Leistungsempfänger seinen / ihren AG unmittelbar über die terminliche Einbestellung der Behörde dabei informierte.... 

( so auch stets im Wortlaut meiner Antwort[en] )