Kann das Jobcenter mich zwingen arbeiten zu gehen?

15 Antworten

Du kannst Teilzeit arbeiten gehen. Wenn dir das Geld dann reicht , ist alles gut.

Solange andere, die auch arbeiten, nicht für dich bezahlen müssen, steht es dir frei Vollzeit oder Teilzeit zu arbeiten. Denn nicht das Arbeitsamt zahlt deine Miete usw., sondern wir, die arbeiten gehen.

Jedenfalls stockt dir niemand was auf, um es auf den Punkt zu bringen.

Wenn Du mit einem Teilzeiteinkommen - evtl . mit ergänzendem Wohngeld aus der Hartz IV-Schleife herauskommst .... wäre das dem JC auch egal. Nur mit knapp 28 kann man von Dir, als arbeitsfähigen jungen Menschen fordern, dass Du selbst für Deinen Lebenunterhalt aufkommst - gleichgültig welche beruflichen Vorstellungen Du hast, sprich die nächste Leiharbeiterbude könnte Deine sein.

Zwingen können sie dich nicht, aber sie können dir Leistungen streichen.

Ich würde an Deiner Stelle dann nun dringlichst die kommenden Wochen oder Monate der angekündigten Maßnahme nutzen um in eigener Offensive zumindest einen Midijob oder eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle zu finden .

Ein Minijob bringt Dir nichts , da Du damit nicht in den Genuß einer eigenständigen , und nicht vom Mobcenter getragenen Krankenversicherung kommen würdest . 😕

Dein SB hat Dir ja durch die Blume bereits angedroht , Dich nach der Maßnahme mit Müllangeboten bei hauseigenen Sklavenhändlern ( Leihbuden ) oder Am***n drangsalieren zu wollen . Und dieses Pack arbeitet zu Deinen Ungunsten erstaunlich gut zusammen um an billige und ( zwangs- ) willige Sklaven zu kommen .

Daher besser jetzt freiwillig in die Offensive , denn dann hast Du auch noch gewissen Verhandlungsspielraum gegenüber potenziellen Arbeitgebern .

Wenn Deine Miete und sonstige ( private ) Fixkosten noch nicht zu hoch sind , solltest Du für den Anfang durchaus mit ca. 700 bis 800 Euro Nettoverdienst über die Runden kommen , ohne stetig ein Damoklesschwert des Zwanges durch Leistungsenzug irgend eines selbstherrlichen Behördenmitarbeiters über dem Haupt zu haben .

Mit 100 Arbeitsstunden pro Monat ( Teilzeit / Midijob ) solltest Du selbst zum derzeitigen Mindestlohn bereits das Gröbste hinter Dir haben . Solche Jobs kannst Du dann je nach Gusto auch problemlos mit einem Minijob kombinieren , da Du dann über den Teilzeit-Haupterwerb bereits in der GKV eigenständig ohne JC versichert bist .

Eine Ausbildungsstelle kannst Du Dir dann ganz entspannt aus dem freiwillig gesuchten Job heraus weiterhin suchen . 😉

Du wirst schnell merken , wie deutlich angenehmer das Leben ist , wenn Du auf Deiner weiteren Suche nach Ausbildung kein Mobcenter mehr mit Spielereien über ausgenutzte Existenzängsten im Nacken hast .

Hallo Lovemylife1992,

wer Leistungen vom Bund haben will, sollte sich auch an dessen Vorgaben halten.

Wenn die ein Problem damit hast, kannst du das mit deinem Sachbearbeiter klären.
Auch die Frage, ob es ein Vollzeit Job sein muss oder ob Teilzeit auch möglich ist.

Ben