Kann das Fitnessstudio eine Kündigungsbestätigung zurückziehen?

1 Antwort

Bei einer Kündigung handelt es sich um ein sogenanntes einseitiges Rechtsgeschäft. Sie muss also nicht von der anderen Seite akzeptiert werden. Sie muss der anderen Seite grundsätzlich nur zugehen.

Soweit du zur Kündigung berechtigt warst, ist die Kündigung also wirksam, unabhängig vom Widerruf der Kündigungsbestätigung. Ob die Krankheit als Kündigungsgrund ausreicht, hängt insbesondere von deinem Vertrag ab.

Den Zugang der Kündigung kannst du durch das Schreiben nachweisen. Ob es vom Azubi verfasst wurde oder nicht, ist insoweit egal.