Kann bei einer Pfändung Eigentum von Mitbewohnern gepfändet werden?

4 Antworten

Theoretisch oder faktisch?

Grundsätzlich darf der Gerichtsvollzieher alles pfänden, was sich im Gewahrsam, bzw. Einflussbereich des Schuldners befindet.

Bei einer WG heißt das, alles was im Zimmer der Schuldners und in den Gemeinschaftsräumen ist.

Einwendungen des Schuldners zum Eigentum müssen nicht beachtet werden.

Gehört die Sachen nicht dem Schuldner, sondern jemand anderem (rechtlich gesprochen: einem Dritten), dann hatte der Dritte seine Eigentumsrecht geltend machen. Im Regelfall reicht die mündliche Geltendmachung des Rechtes und der GVZ lässt die Pfändung, rein rechtlich müsste Drittwiderspruchsklage erhoben werden.

Faktisch finden 90% der GVZ eh nur Hausrat der einer üblichen, angemessen bescheidenen Lebensführung dienlich ist.

Kommt immer drauf an. Also es muss sehr viel passiert sein, bis die zu dir Nachhause kommen um Sachen zu Pfänden.

Aber meistens wird kaum was gepfändet.

z.b wenn ihr zuhause 1 Fernseher habt, dann wird dieser nicht gepfändet, weil ihr den Fernseher braucht. Habt ihr jedoch 2 Fernseher kannst du stark davon ausgehen, das 1 von denen Gepfändet wird

Eigentum von Mitbewohnern darf nicht gepfändet werden. Gehört ja nicht dir.

Nein, es dürfen nur Besitztümer des Schuldners gepfändet werden.