Kann Arbeitgeber Resturlaub verweigern?

5 Antworten

Hallo,

ja er dürfte dir den Urlaub verweigern, wenn dadurch der Ablauf in der Firma behindert wird. Also dringende Gründe vorliegen. Die Kündigungsfrist hat den Sinn, dass jeder darauf vorbereitet ist. So wäre es also unerwartet für ihn und wenn er deine Arbeitskraft braucht kann er dir den Urlaub verweigern und muss ihn ausbezahlen.

Nach § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz kann der AG Dir den Urlaub nur verweigern wenn dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche von MA die aus sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben dem entgegenstehen.

Dringende betriebliche Belange sind z.B. Betriebsurlaub, unerwartet hoher Krankenstand (und dadurch Unterbesetzung) oder auch ein großer Auftrag der unerwartet erteilt wurde. Dein AG sollte aber nachweisen können, dass dem Betrieb großer Schaden entsteht, wenn Du nicht arbeitest.

Urlaub der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann muss nach § 7 Abs. 4 BUrlG ausgezahlt werden.

Warum willst Du die Kündigung so spät abgeben, wenn Du weißt dass das sehr kurzfristig ist, vor allem in Bezug auf Urlaubserteilung?

Du bist doch bestimmt schon länger als sechs Monate im Betrieb. Dein AG kann Dir aus Rache doch keine Gegenkündigung geben mit der Du früher "raus" wärst.

Sei fair und informiere den AG über die geplante Kündigung, dann bekommst Du evtl. auch leichter Deinen Urlaub oder wenigstens einen Teil als Freizeitausgleich. Ich wäre als AG auch "angefressen", wenn ein AN die Kündigung abgibt und sagt dass er seinen Urlaub noch nehmen will und nur noch zwei oder drei Tage arbeiten würde.

Bei einer Kollegin war es auch mal der Fall, dass der Resturlaub verweigert wurde. Allerdings waren es nicht so viele Tage wie bei dir. Sie hat den Urlaub dann ausbezahlt bekommen.

Jein 

Wenn er der Meinung ist, das es ohne dich nicht geht kann er dir den Urlaub verweigern. Dann müsste er ihn aber ausbezahlen. Dann bringt dir aber relativ wenig da deine Abzüge dann ziemlich üppig sein werden.

Das zweite ist, das Redturlaub normalerweise Ende März verfällt wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Da müsstest du noch mal schauen!

Dein Chef kann aber überhaupt nichts dagegen tun, falls du zufällig die letzten Tage über krank wirst.

Icecrystal666  24.05.2016, 11:19

außer ihn verklagen, wenn er in der Lage ist nachzuweisen, dass man "krank" war. Ich würde solche Tipps eher nicht geben.

Lilly358 
Fragesteller
 24.05.2016, 11:26

Dankeschön 😊👍 mit Resturlaub meine ich, dass das der Urlaub für das laufende Jahr ist, vom letzten Jahr ist nichts mehr übrig...