Kann Arbeitgeber Resturlaub verweigern?
Ich möchte mein Arbeitsverhältnis zum 31.07.16 kündigen, habe aktuell noch 25 Tage Resturlaub für 2016 (bei einer 6-Tage-Woche).
Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum Monatsende.
Wenn ich nun in der letzten Juni-Woche kündige und meinen Resturlaub nehme, hätte ich bereits am 01.07. meinen letzten Arbeitstag.
Das alles ist relativ kurzfristig und er hat wenig Zeit, sich einen Ersatz für mich zu suchen.
Könnte es sein, dass mein Arbeitgeber mir den Resturlaub nicht gewährt und mir auszahlen will? Dürfte er das?
5 Antworten
Hallo,
ja er dürfte dir den Urlaub verweigern, wenn dadurch der Ablauf in der Firma behindert wird. Also dringende Gründe vorliegen. Die Kündigungsfrist hat den Sinn, dass jeder darauf vorbereitet ist. So wäre es also unerwartet für ihn und wenn er deine Arbeitskraft braucht kann er dir den Urlaub verweigern und muss ihn ausbezahlen.
Nach § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz kann der AG Dir den Urlaub nur verweigern wenn dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche von MA die aus sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben dem entgegenstehen.
Dringende betriebliche Belange sind z.B. Betriebsurlaub, unerwartet hoher Krankenstand (und dadurch Unterbesetzung) oder auch ein großer Auftrag der unerwartet erteilt wurde. Dein AG sollte aber nachweisen können, dass dem Betrieb großer Schaden entsteht, wenn Du nicht arbeitest.
Urlaub der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann muss nach § 7 Abs. 4 BUrlG ausgezahlt werden.
Warum willst Du die Kündigung so spät abgeben, wenn Du weißt dass das sehr kurzfristig ist, vor allem in Bezug auf Urlaubserteilung?
Du bist doch bestimmt schon länger als sechs Monate im Betrieb. Dein AG kann Dir aus Rache doch keine Gegenkündigung geben mit der Du früher "raus" wärst.
Sei fair und informiere den AG über die geplante Kündigung, dann bekommst Du evtl. auch leichter Deinen Urlaub oder wenigstens einen Teil als Freizeitausgleich. Ich wäre als AG auch "angefressen", wenn ein AN die Kündigung abgibt und sagt dass er seinen Urlaub noch nehmen will und nur noch zwei oder drei Tage arbeiten würde.
Bei einer Kollegin war es auch mal der Fall, dass der Resturlaub verweigert wurde. Allerdings waren es nicht so viele Tage wie bei dir. Sie hat den Urlaub dann ausbezahlt bekommen.
Hier für Dich, das Internet ist wunderbar: http://www.arbeitnehmer.wiki/urlaubsanspruch-bei-kuendigung-durch-arbeitnehmer/
Jein
Wenn er der Meinung ist, das es ohne dich nicht geht kann er dir den Urlaub verweigern. Dann müsste er ihn aber ausbezahlen. Dann bringt dir aber relativ wenig da deine Abzüge dann ziemlich üppig sein werden.
Das zweite ist, das Redturlaub normalerweise Ende März verfällt wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Da müsstest du noch mal schauen!
Dein Chef kann aber überhaupt nichts dagegen tun, falls du zufällig die letzten Tage über krank wirst.
außer ihn verklagen, wenn er in der Lage ist nachzuweisen, dass man "krank" war. Ich würde solche Tipps eher nicht geben.
Dankeschön 😊👍 mit Resturlaub meine ich, dass das der Urlaub für das laufende Jahr ist, vom letzten Jahr ist nichts mehr übrig...