Arbeitgeber hat Resturlaub nicht ausbezahlt

3 Antworten

Wieviel Urlaubsanspruch hast Du pro Jahr und wieviele Tage genommen? Sind das Resturlaubstage für das komplette Jahr?

Wenn Du länger als 6 Monate im alten Betrieb gearbeitet hast, hast Du nach § 4 Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub. Wenn einzelvertraglich, tariflich oder durch eine Betriebsvereinbarung keine Zwölftelung des evtl. zustehenden Zusatzurlaubs geregelt ist, besteht auch hier der Anspruch auf alle zusätzlichen Urlaubstage.

Willst Du allerdings auch bei Deinem neuen AG dieses Jahr noch Urlaubsanspruch erwerben (1/12 des Urlaubsanspruchs pro voll gearbeiteten Monat), kannst Du keinen Anspruch auf den vollen Urlaub beim alten AG geltend machen. Der § 6 BUrlG schließt Doppelansprüche aus. Dann musst Du dem neuen AG eine Urlaubsbescheinigung des alten AG vorlegen.

Willst Du Deinen Resturlaub ausbezahlt bekommen, solltest Du dem alten AG einen Brief schicken mit der Aufforderung bis (Frist ca 2 Wochen) .....Deinen Resturlaub abzugelten. Du schreibst ihm noch, dass Du, falls kein Zahlungseingang erfolgt, Du Klage beim Arbeitsgericht erhebst. Das geht dort bei der Rechtsantragstelle kostenlos.

Dann müsste ja die neue Firma für die alte zahlen. Wenn der Arbeitgeber den Urlaub auszahlen muss, kann das über eine separate Abrechnung erfolgen. Mach deine Forderung schriftlich und setze eine Frist von 14 Tagen. Wenn dann nicht reagiert wird, kannst du zum Arbeitsgericht und klagen.

Dafür brauchst du KEINEN Anwalt und das Verfahren ist kostenlos. Wenn du doch einen Anwalt einschaltest, musst du den auf jeden Fall selbst bezahlen.

Theoretisch schon. Man kriegt vom alten AG eine Bescheinigung über den genommmenen Urlaub.. bzw. wird darüber ja klar, wie viel nicht genommen wurde.. und den kann man beim nächstern AG nehmen. Theorie.. Praxis: das macht beliebt. hast Du dem alten A´G nicht mitgeteilt, dass er auszahlen sollte?

ggf. Anwalt fragen.