Kanalverstopfung

8 Antworten

Die Hausratversicherung, und der Vermieter muss den defekt an der Abwasserleitung/kanalisation beheben lassen.

DerHans  15.07.2012, 10:02

Die Hausratversicherung kommt auf keinen Fall für den gewerblichen Anteil auf. Der muss extra versichert sein.

Hallo,

ich würde auch empfehlen, den Vertrag und genauer gesagt das Kleingedruckte eurer Hausratsversicherung durchzulesen. Je nachdem was da über Abwasserschäden drin steht (oder auch nicht) habt ihr einen Anspruch auf Schadenersatz.

Das kommt auf die Ursache an. Liegt die Ursache im Bereich Eurer Zuständigkeit (bei einem Einfamilienhaus bis zur Einmündung in die städtische Kanalisation): Dann Ihr. Falls Ihr einen solchen Schaden mitversichert habt, zahlt die Versicherung. Falls es sich bei der Ursache umn einen Rückstau handelt, der aus einem Defekt in der städtischen Kanalisation herrührt, dann die Stadt. (Letzteres ist eher unwahrscheinlich.)

Wenn es sich um einen Rohrbruch handelt, ist das Sache der Gebäudeversicherung.(Die Schaäden am Haus werden also reguliert) Für euren eigenen Inhalt ist die Hausratversicherung (für den privaten Bereich) und eine Inhaltsversicherung für den gewerblichen Bereich zuständig.

Der Hausbesitzer wäre nur in die Haftung zu nehmen, wenn er schuldhaft gehandelt hätte.

Sollte es sich um einen Rückstau aus der Entwässerungsleitung außerhalb des Hauses handeln, müsste dieser Tatbestand extra versichert sein. Dann hättet ihr leider Pech gehabt.

Im Normalfall die Hausratversicherung. Aber Achtung, nicht jede Versicherung deckt Abwasserschäden. Es gibt auch Verträge in denen nur der klassische Wasserschaden versichert ist. Also Rohrbruch. Eine verstopfte Abflussleitung kann ausgeschlossen sein.

Also erstmal den Vertrag prüfen.

DerHans  15.07.2012, 10:01

Die Hausratversicherung kommt auf keinen Fall für den gewerblichen Anteil auf. Der muss extra versichert sein.

albatros  17.07.2012, 01:13

Haushaltversicherung zahlt für Leitungswasserschäden, nicht Schmutzwasser.