kamera vor der wohnungstür und haustür

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Systeme mit Kamera in der Klingel gibt es fertig zu kaufen. Klingelt jemand, geht an der gegensprechanlage der Bildschirm an und zeigt den Besucher.

Hier müssen alle Parteien des Mehrfamilienhauses (am besten Schriftlich) zustimmen. Möglicherweise kann man die gesamte Klingelanlage umstellen und alle teilen sich die Kosten.

Eine Kamera als Türspion ist legal, wenn sie nicht aufnimmt, sondern das Bild nur live auf einen Bildschirm überträgt. Gibt es auch fix und fertig in zig Villen, schon allein wenn der Eingang schon am Grundstücksrand verschlossen ist.

dernutzer000 
Fragesteller
 29.09.2011, 11:11

eine villa ist ja was anderes da es dort wohl kaum noch andere mieter gibt... es geht in diesem fall um ein mehrfamielien haus wo ich nur mieter bin

Ich sehe kein Problem, wenn die Kamera an der Haustür durch Deine Türklingel für eine bestimmte Zeit aktiviert wird. So etwas ist heutzutage durchaus üblich und weit verbreitet...

Bei einem Mehrfamilienhaus hast Du m. E. nach nicht das Recht, eine Kamera an einer Gemeinschaftsanlage, wie der Klingelanlage an der Haustür anzubringen. Damit spionierst Du letztlich auch allen Nachbarn und ihren Besuchern hinterher - UNABHÄNGIG davon, mit welcher Absicht Du die Kamera installieren würdest.

dernutzer000 
Fragesteller
 29.09.2011, 11:10

auch wenn sie sich nur aktiviert sobald meine klingel betätigt wird? und sich dann automatisch nach (kp 1min oder so ) wieder ausschaltet?

helrich  29.09.2011, 11:19
@dernutzer000

Auch dann wirst Du nicht zu solchen Maßnahmen greifen dürfen. Wenn Du ein Einfamilienhaus beziehst und als alleiniger Nutzer den Eingangsbereich Deines Hauses mit Kamera ausstattest, wäre das problemlos möglich, solange die Kamera auschließlich Deinen Grund und Boden erfaßt.

LondonerNebel  29.09.2011, 11:25
@helrich

Seltsam... Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und haben exakt eine solche Gegensprechanlage mit Bildüberwachung der Haustür. Die Kamera wird durch die Türklingel aktiviert und schaltet sich automatisch ab, sobald entweder der Türöffner gedrückt wird oder eine Minute lang nichts passiert. Außerdem ist das Argument der möglichen Spionage völliger Unsinn, denn wenn ich aus dem Fenster schaue, sehe ich genauso viel und sogar mehr als mit der Kamera...

helrich  29.09.2011, 12:10
@LondonerNebel

LondonerNebel, ich wage mal stark zu bezweifeln, daß Du diese Bildüberwachung für Dich privat installiert hast. Das wird sicher Dein Vermieter zentral für alle Mieter gemacht haben.

Bei meiner Mutter am Wohnblock hat der Vermieter auch eine deutlich sichtbare Kamera anbringen lassen, da Vandalismus an diesem Haus den vertretbaren Rahmen deutlich sprengte, bis hin zur Gefährdung der meist älteren Bewohner.

Aber die Fragestellung ist ja ganz anders. Da möchte ein einzelner Mieter eine private Kamera im öffentlichen Raum installieren. Und das ist nun mal nicht das Gleiche.

LondonerNebel  29.09.2011, 13:54
@helrich

Wo ist juristisch gesehen der Unterschied zwischen dem Vermieter und einem einzelnen Mieter? Beide gelten als Privatpersonen, der Vermieter genießt vor dem Gesetz keine Sonderrechte. Und wenn der Vermieter es genehmigt, darf sogar ein einzelner Mieter eine solche Anlage installieren, dann natürlich auf eigene Kosten. Welches Gesetz soll das verbieten?

helrich  29.09.2011, 16:52
@LondonerNebel

Der kleine, aber feine Unterschied ist der, daß dem Vermieter das Haus gehört und wenn er gleiches Recht für alle Mieter schafft, er das darf - im Gegensatz zum Mieter der tunlichst seine Griffel von Gemeinschaftsanlagen zu lassen hat. Aber bitte: such und finde das Gesetz, das genau das erlaubt, was Du meinst, daß der Fragesteller dürfte. Dann hast Du Sinnvolleres vollbracht, als den ganzen Tag Haare zu spalten...

Bist du der Vermieter, oder nur Mieter einer Wohnung dieses Hauses? Aber das is eigentlich auch wurscht, denn das darfst du in beiden Fällen nicht...