Kahlschlag auf 3.000m2 zur Vogelschutzzeit erlaubt?
Gibt es für so etwas Sondergenehmigungen? Jetzt Ende April hat bei uns jemand ein Grundstück gekauft „kein Bauland“ und hat innerhalb von 3h mit Schwerem Gerät eine Fläche von 3.000m2 planiert. Vorher war das Grundstück dicht bewachsen mit Sträuchern bis circa 3m Höhe und junge Bäume circa 3-4m.
4 Antworten
Melde das bei der Umweltbehörde.
Es gibt immer wieder dreiste "Faktenschaffer", die sich um Auflagen nicht kümmern wollen.
die baumschutzsatzungen sind unterschiedlich, die Verstöße sind aber trotzdem möglich.
dein Kommentar ist komplett kontrafaktisch
Schon .... Aber sicher nicht bei 3000 Quadratmetern... Das wäre einfach ein zu extremes Ausmaß und würde auffallen 😉
da werden noch ganz andere Sachen gemacht,
Wenn man deine - inzwischen gelöschte - unsinnige Antwort kennt, wundert einen der Unsinn in deinen Kommentaren auch nicht.
Dein Lieblingswitz sagt alles über dich aus.... Auf dieses Niveau begebe ich mich nicht herab, Sorry 😊😉
Du bist hier ganz neu.
Das wird schon noch... Das wird schon noch ...
Wenn du dich da mal nicht irrst.... Ich bin seit 2007 hier 😊😉
MIt einem Nutzernamen, der erst seit gestern gilt?
Dann hat das ja wohl seine Gründe!
Und der Support wird das auch wissen.
Ich musste im Hochschwarzwald kapieren, dass wirtschaftliche Belange vor Naturschutz gehen. Im Wirtschaftswald wird keinerlei Rücksicht auf Brut- und Setzzeit genommen. Sog. Strurmschäden können das ganze Jahr beseitigt werden, womit auch ganz normale Fällaktionen einhergehen.
Vielleicht mit "Vitamin B" , Erfüllung des Bebauungsplanes oder Gefahrenabwehr, fällt Naturschutz ohne Gegenwehr herunter.
Recherchiere einfach beim Gemeindeamt, warum und weshalb so verfahren wurde. Stelle dich als besorgten Bürger vor und bitte um Antworten.
Da würde ich doch mal beim zuständigen Ordnungsamt oder der unteren Naturschutzbehörde nachfragen.
Legal ist das kaum, Ausnahmegenehmigungen gibt es nur für dringende unaufschiebbare Arbeiten, beispielsweise Reparaturen an Gasleitungen oder ähnliches.
Danke, war eigentlich immer ein Brachland ohne Baugenehmigung. Soll angeblich ein Nutzgarten werden, komische Lage dafür da circa 200m lang und 15m breit, kein Wasseranschluss und auch kein Strom (kann nur durch Grundstücke verlegt werden), ferner keine Zufahrt. Vielleicht gab es mal wieder Absprachen und Geschäfte hinter den Türen bei entsprechenden Behörden und plötzlich fällt wieder eine Genehmigung vom Himmel.
Auch dann geht's so nicht
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html
März bis September ist sowas verboten.
= Umweltamt informieren
Nein die gibt es nicht das ist einfach nur falsch. Man muss bei jedem Baum mit bestimmter Dicke anmelden wenn man ihn Fällen will und niemand wird ein 3000 Quadratmeter Grundstück einfach so abholzen ohne Zustimmung des zuständigen Amtes