Heckenhöhe... "Streit" mit den Nachbarn

5 Antworten

Es gibt Vorschriften für so etwas, wenn es wirklich wichtig ist, frage einen Anwalt.

Mein Gott, wir Deutsche immer mit unseren Vorschriften........

@BerndStephanny

Ist nunmal so, andere Länder würden den Nachbar jetzt wegen Hexerei anklagen oder ihn erschießen und sagen es war ein Unfall.

Danke an alle deutschen Vorschriften, dank euch leben wir in einem geregelten Staat.

Ich vermute, das es sich bei der Hecke um einen lebenden Zaun, also eine Grundstücks Einfriedung handelt, Hier für sind doch im Gesetz Höhen festgelegt. In Wohngebieten glaube ich zu wissen, das die Höhe bei 1,8m liegt. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, wo ihr wohnt. In einem Wohngebiet oder in einem Gewerbe bzw. Mischgebiet. Als fasst meine Antwort, in Unkenntnis der Details als Anregung und nicht als Gesetz auf. Viel Glück!

Bedeutet dies nun, dass wir gar keinen Anspruch mehr haben, dass die Hecke auf eine angemessene Höhe gestutz wird? Kann sie die Hecke in der Theorie jetzt auf 8 Meter wachsen lassen ohne dass wir was tun können? Oder haben wir noch eine Möglichkeit diese Hecke auf eine angemessene Höhe (3m etwa wäre voll ok) zu bekommen?

Ihr hattet die Mögliochkeit gegen die Heckenhöhe etwas zu tun .... ihr habt die Fristen verstreichen lassen .. also müsst ihr es jetzt hinnehme - ist leider im Nachbarschaftsrecht so ... weil irgenwan mal Ruhe sein soll ....

Geht es um Kürzen oder Beschneiden? Im übrigen geht es um einen Nachbarschaftsstreit, in dem Du - da stellvertretende Ortsvorsteherin - mit Sicherheit den Kürzeren ziehen würdest. Laßß doch in Gottes Namen die Hecke wachsen, schneide das Ding auf Deiner Seite und jut is. Zumindest schaut Dir niemand über den Zaun. Meine Hecken sind mittlerweile so hoch, dass keiner mehr auf mein Grundstück schauen kann. Und ja vom Gesetzestext her hast Du keinen Anspruch mehr.

Streit mit dem Nachbarn vorbeugen

Das geltende Nachbarrecht schreibt für Einfriedigungen und Pflanzungen bestimmte Mindestabstände vor. Soweit der Grundstückseigentümer die Abstandsvorschriften verletzt, kann der Nachbar deren Beseitigung verlangen. Der Anspruch auf Beseitigung verjährt aber in fünf Jahren seit der Bepflanzung. Bei Pflanzungen beginnt der Lauf der Verjährungsfrist mit dem 1. Juli nach der Pflanzung. Bei an Ort und Stelle gezogenen Gehölzen beginnt sie am 1. Juli des zweiten Entwicklungsjahres. Keine Verjährung tritt aber ein bei Ansprüchen auf das Zurückschneiden der Hecken, auf die Beseitigung herrüberragender Zweige und eingedrungener Wurzeln sowie die Verkürzung zu hoch gewachsener Bäume, Hecken und Sträucher.

Für den Abstand einer Hecke zum Nachbargrundstück ist deren Höhe maßgebend. Hecken, deren Höhe 1,80 Meter nicht übersteigt, müssen 0,50 m von der Grenze abstehen. Mit Hecken, die höher sind, ist ein um das Maß der Mehrhöhe größerer Grenzabstand einzuhalten. Eine zwei Meter große Hecke muss also 0,70 m von der Grenze entfernt sein.

Hecken sind nicht zum dahinter verstecken da.

Neben dem Grenzabstand ist gesetzlich auch vorgeschrieben, dass die Hecken zurückgeschnitten werden müssen, und zwar bis zur Hälfte des vorgeschriebenen Grenzabstands. Zwischen der Grundstücksgrenze und den seitlichen Zweigen der Hecke muss also ein entsprechend großer Zwischenraum freigeschnitten werden. Allerdings gilt dies nicht für Hecken bis zu 1,80 m Höhe gegenüber Grundstücken in Innerortslage; dort dürfen also Hecken bis zu dieser Höhe mit ihren Zweigen bis zur Grundstücksgrenze reichen.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/haus/tipps/recht_streit.php