Grundstück Grundstückssteuer

4 Antworten

Hallo,

das ist ja ganz schön verwirrend.

Die Grundsteuer bezahlt in der Regel der, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Alles andere bedarf eines entsprechenden Antrages (z.B. wenn dein Tante die Grundsteuer zahlen will).

Oder ist deine Tante auch im Grundbuch eingetragen?

Der jeweilige im Grundbuch eingetragene Eigentümer ist auch für die Unterhaltung verantwortlich. Alles andere ist einvernehmlich zu vereinbaren.

Wenn du im Grundbuch für den Garten stehst, kannst du damit machen was du willst.

Danke! Ja, das tue ich. Also kann Sie auch nicht im Nachhinein ankommen und verlangen, dass ich ihr die Grundstückssteuern zurück bezahle?

Nein, ist ja ihr Problem wenn sie ihre Finanzen nicht im Blick hat und sich nicht darum kümmert, dass es geändert wird

Wieso ist die Steuer auf deine Tante umgeschrieben worden. Sie muss doch gemerkt haben, dass sie die Steuer bezahlt. Darüber gibt es doch einen Bescheid.

Mit deinem Grundstück kannst du machen was du willst. Von daher kannst du es auch an jemand anderes verkaufen.

Es gibt keine "Grundstückssteuer" nur eine Grundsteuer. Bei einer Fläche von 30 m² Gartenland nehme ich an, dass hier auch keine Grundsteuer anfällt, weil der Einheitswert hierfür vermutlich nur 0 € beträgt, weil der berechnete Wert weniger als 100 € beträgt und nach Abrundung auf 0 € festgesetzt wurde.