Grundstück Grundstückssteuer
Hallo zusammen
Ich habe mit etwa 10 Jahren ein Gartengrundstück geerbt. Bis vor ein paar Jahren zahlte meine Oma die Steuer für mich. Als sie aber ihr Haus vor einigen Jahren auf ihre Tochter, sprich meine Tante, überschrieben hat wurde somit auch die Steuer für den Garten auf meine Tante umgeschrieben. Inzwischen bin ich 23 und möchte das Grundstück los werden. Besagte Tante würde es zwar nehmen, verlangt aber, dass ich vorher das Grundstück sauber mache. Ihr könnt euch bestimmt vorstellen wie es das inzwischen nach 13 Jahren aussieht...
Da ich dafür schlichtweg keine Zeit und noch dazu einen anderen Abnehmer habe stellt sich hiermit die Frage ob meine Tante mir rechtlich an den Kragen kann, wenn das Grundstück auf den anderen Abnehmer überschreiben lasse - da sie ja die letzten Jahre (unwissentlich) die Grundstückssteuer bezahlt hat.
Zur Info: Das Grundstück ist wirklich ein reines Gartengrundstück, also nicht zur Bebauung geeignet und die Gesammtfläche beläuft sich auf optimistische 30m².
Vorab vielen Dank für hilfreiche Antworten!
MfG Lara
4 Antworten
Hallo,
das ist ja ganz schön verwirrend.
Die Grundsteuer bezahlt in der Regel der, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Alles andere bedarf eines entsprechenden Antrages (z.B. wenn dein Tante die Grundsteuer zahlen will).
Oder ist deine Tante auch im Grundbuch eingetragen?
Der jeweilige im Grundbuch eingetragene Eigentümer ist auch für die Unterhaltung verantwortlich. Alles andere ist einvernehmlich zu vereinbaren.
Wenn du im Grundbuch für den Garten stehst, kannst du damit machen was du willst.
Danke! Ja, das tue ich. Also kann Sie auch nicht im Nachhinein ankommen und verlangen, dass ich ihr die Grundstückssteuern zurück bezahle?
Nein, ist ja ihr Problem wenn sie ihre Finanzen nicht im Blick hat und sich nicht darum kümmert, dass es geändert wird
Wieso ist die Steuer auf deine Tante umgeschrieben worden. Sie muss doch gemerkt haben, dass sie die Steuer bezahlt. Darüber gibt es doch einen Bescheid.
Mit deinem Grundstück kannst du machen was du willst. Von daher kannst du es auch an jemand anderes verkaufen.
Es gibt keine "Grundstückssteuer" nur eine Grundsteuer. Bei einer Fläche von 30 m² Gartenland nehme ich an, dass hier auch keine Grundsteuer anfällt, weil der Einheitswert hierfür vermutlich nur 0 € beträgt, weil der berechnete Wert weniger als 100 € beträgt und nach Abrundung auf 0 € festgesetzt wurde.