Käufer will Artikel zurücknehmen, bin ich gezwungen anzunehmen?
Guten Tag,
ich hatte vor einiger Zeit einen Laptop bei Ebay-Kleinanzeigen reingestellt für 300€. Der Verkäufer hat sich gemeldet und einen Termin zum testen vereinbart. Ein Freund von Ihm ist gekommen hat sich alles angeschaut und sollte den Laptop für seinen Freund mitnehmen, wenn alles gut ist. Der Freund hat den Laptop fast eine halbe Stunde begutachtet und schließlich gekauft.
Alle Mängel wurden in der Anzeige beschrieben. Nach zwei Monaten meldet sich der Käufer und sagt dass die Grafikkarte defekt sei und er es nicht hin bekommt einen Treiber zu installieren. Bei mir hatte alles noch geklappt, hatte ich ihm auch gesagt. Ich weiß jetzt nicht genau was ich machen soll. Er will es reparieren was kostet. Ich bin mir nicht sicher ob ich das dann bezahlen soll/muss? Was soll ich tun wenn er sein Geld zurück will?
In der Artikel Beschreibung habe ich noch gesagt, dass Rücknahmen ausgeschlossen sind, es jedoch Ausnahmen gäbe.
Aber das wäre doch keine Ausnahme?
5 Antworten
In der Artikel Beschreibung habe ich noch gesagt, dass Rücknahmen ausgeschlossen sind, es jedoch Ausnahmen gäbe.
Und welche? Das muss Du doch auch dazugeschrieben haben, oder nicht?
Ausnahmen wäre, z.B., wenn es beim Versand kaputt gegangen wäre.
Wenn Du in der Anzeige die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen hast, was Du als Privatverkäufer darfst, tja, dann ist das für Dich besonders blöd/doof!
Dann haftest Du im Rahmen der Gewährleistung.
Und ob das damals funktionierte, ist egal!
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf, musst DU alles beweisen, nicht der Käufer.
Der Käufer hat nun das Recht auf Nachbesserung oder Minderung.
Klappt die Nachbesserung zweimal nicht, kann der Käufer vom Kauf zurück treten.
Viel Erfolg.
Danke, ja sorry, Privatverkauf, dann entfällt natürlich die Beweislastumkehr nach § 476
Bedeutet ich muss für die Reparatur nicht aufkommen?
doch, wenn der Käufer den Mangel glaubhaft beweisen kann, notfalls mit einem Sachverständigen
Bedeutet für jeden Schaden der jetzt in zwei Jahren kommt muss ich für die Reparatur aufkommen?
Das bedeutet erstmal, dass der Käufer eben diesen Nachweis erbringen müsste, das wird er nicht können.
Ich würde ihm freundlich, aber bestimmt mitteilen, dass ich keinerlei Kosten übernehmen und mir weitere Kontaktaufnahmen diesbezüglich verbitten würde.
war gemeint, dass es nur gilt, wenn der Käufer beweist das der Fehler schon beim Kauf existierte?
Nein, nicht automatisch.
Der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
Kann er das, stehen dem Käufer die Gewährleistungsrechte zu.
Drum schließen Privatverkäufer diese Gewährleistungsrechte in der Anzeige und optimalerweise auch im Kaufvertrag aus.
Den Satz hierzu findes Du über Google!
Richtig, aber diesen Beweis wird er nach 2 Monaten nicht erbringen können.
Bedeutet ich muss erstmal gar nichts bis er es nicht beweisen konnte? Und dieser Gewährleistungsausschluss sagt einfach, wenn er Mangel feststellt und beweist, das diese nicht angegeben und schon vor dem Verkauf vorhanden waren, ich dafür nicht aufkommen muss?
Wenn dem so ist habe ich es verstanden! :)
Warte ne jetzt habe ich mich damit selber verwirrt
Eine Rücknahme braucht man auszuschliessen, weil es kein Recht darauf gibt.
Was du hättest tun sollen wäre aber gewesen, die Gewährleistung auszuschliessen. Das hast du anscheinend nicht getan, so dass der Käufer zu Recht den jetzt eingetreten Mangel reklamiert. Ob der Laptop bei dir noch in Ordnung war, spielt da keine Rolle.
Der Käufer hat nun ein Recht auf Behebung des Mangels. D.h., er schickt dir den Laptop zu, du läßt ihn reparieren und schickst ihn wieder zurück. Die Kosten für Alles trägst du.
Was wär denn eine Ausnahme? Warum schreibst du sowas rein?
Grundsätzlich hast du keine Rücknahmepflicht. Wenn dus aber reinschreibst, bist du selbst schuld.
Ausnahmen wären, wenn es beim Versand kaputt gegangen wäre
Das ist schwammig geschrieben und daher könnte er bei jeder Sache Gewährleistung verlangen.
Nen halbes Jahr später? Ein Gebrauchtgerät?
Was denkt sich der Käufer?
Wer lesen kann!
2 Monate sind NICHT 6 Monate!
Nein, das ist nur beim Kauf von einem gewerblichen Verkäufer richtig.
Beim Kauf unter Privatleuten gibt's lt. BGB keine Beweislastumkehr, hier muss der Käufer auch innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass der Mangel vom Kauf an zumindest im Ansatz vorhanden war.