Anzahlung ohne Kaufvertrag nichtig?

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Mit Anzahlung kam ein wirksamer Kaufvertrag zustande; eines schrfiftlichen Kaufvertrags bedarf es nicht. Der verpflichtet den K zu Restzahlung und Abnahme, den VK zu Übereignung und Annahme der Kaufsumme.

Es steht den Parteien frei, einvernehmlich und übereinstimmend vom Kaufvertrag zurückzutreten: Eine einseitiges Rücktrittsrecht hat der K hingegen nicht, schon garnicht aus "persönlichen Gründen": Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten :-O

Natürlich kann der VK Vertragsaufhebung vom Einbehalt der Anzahlung abhängig machen. Es andernfalls lassen udn (auch klagewesie) auf Erfüllung bestehen, wenn ihm das Tier nicht leidtut.

Oder die als Schadensersatz einbehalten: Es dürften leicht weitere Inseratskosten, notwenige Impfungen, die dem K angefallen wären usw. beszifferbar sein. Und damit der Hund besser in andere Hände gehen :-)

G imager761

Danke für die ausführliche Antwort! Also kann ich ohne Bedenken die Anzahlung behalten? Da mir der (fast) Käufer mit Anwalt und Polizei etc. droht.

@DerPixel

Richtig: Weise ihn per Einwurfeinschreiben auf die Rechtslage eures Kaufvertrges und damit deinen Anspruch auf Restzahlung und Abnahme hin und "biete ihm gleichwohl im Interesse des Hundes einen Aufhebungsvertrag an", den er unterschrieben "Innerhalb von 5 Tagen nach dokumentiertem Zugang dieses Schreibens" zurückschicken soll:

"Die Parteien sind sich einig, das der Kaufvertrag vom (Datum) über Kauf eines (Rasse) Welpen übereinstimmend rückabgewickelt  wird. Sie erkennen an, dass die bisher erbrachte Leistung einer Anzahlung nicht erstattet wird. Ort/Datum/Unterschriften Verkäufer und Käufer"

Zweifach und deinerseits in jedem Exemplar unterschrieben innerhalb von 5 Tagen eine Ausfertigung unterzeichnet zurückfordern.

Unterschreibt er das nicht, oder verstreicht die Frist, behalte das Geld, erkläre deinerseits Rücktritt wg. Nichterfüllung, verkaufe ihn dann anderweitig lass es auf seine Klage ankommen. Du düftest genug Quittungen sammeln, die den Schadensersatzanspruch aus vorvertraglichem Schuldverhaöltnis bzw. Vertrauensschaden belegen.

Mal unabhängig von der Tatsache, dass mir der Hund jetzt schon leid tut - ist die Rechtslage nicht ganz leicht zu beantworten. Hängt zum Teil auch vom Alter der "Vertragspartner" ab. Aber grundsätzlich wage ich zu bezweifeln, dass die Anzahlung behalten werden kann.

Im Prinzip gilt: Vertrag ist Vertrag. Der kann auch mündlich oder per e-Mail geschlossen werden.

Man kann aber auch vom Kauf zurücktreten.

@NameInUse

Nur im Versandhandel und bei bestimmten anderen Geschäften, sonst nicht. Ein generelles Rücktrittsrecht gibt es nicht.

Den Schaden muß man nachweisen. Ansonsten dokumentieren die Mails den vorgesehenen Handel und man kann auch ansonsten vom Kauf zurücktreten. Eine Anzahlung ist kein Pfand. Die Anzahlung ist zurückzuerstatten, wenn der Kaufvertrag doch nicht zustande kommt

man kann auch ansonsten vom Kauf zurücktreten.

Sagt wer? Verträge sind einzuhalten, § 433 BGB, ein Rücktrittsrecht gibt es nur nach ausdrückl. Vereinbarung, die hier nicht getroffen wurde :-O

Die Anzahlung ist zurückzuerstatten, wenn der Kaufvertrag doch nicht zustande kommt

Sagt wer? Ein beiderseitiger Aufhebunsgvertrag darf Verfall der Anzahlung beinhalten. Und eine Vertrauensschaden aus sog. negativen Interesse des Geschädigten geltend gemacht, § 249 BGB.

Du willst dir einen Hund durch Ratenzahlung kaufen? O.o

1. verkaufe ich den Welpen
2. Ratenzahlung? Schon mal was von Anzahlung und Reservierung gehört?