Käufer möchte Rückerstattung und ist unzufrieden (Ebay)?

10 Antworten

Ignorieren.

Er hat das Recht auf Minderung nur im Falle eines Sachmangels, den er nachweisen muss. 

Wenn vorher ausgemacht: Privatverkauf ohne Umtauschrecht, dann keine Umtausch möglich.

Wenn der Artikel wie beschrieben ist mach dir keine Sorgen, wegen 30 € geht keiner zum Anwalt. Außerdem fehlt dem Käufer eine Anspruchsgrundlage nach BGB. Nicht Gefallen gibts es nicht im BGB der Rest ist Kulanz

Laß ihn drohen. Er wird nicht Recht bekommen. 

DerUser  07.02.2017, 23:08

und schon garnicht wegen 30 Euro zum Anwalt gehen, den dieser weil erst mal Bares sehen und so ein Anwaltsschreiben kostet mehr. Über 100 Euro, da eine Beratungsgebühr noch hinzu kommt.