Juwelier ausgeraubt mein Ring ist mit gestohlen

21 Antworten

Die Verwahrung als Nebenpflicht der Reparatur (Werkvertrag) ist wohl gegeben. Ein Schadenersatz daraus setzt aber (Rechtsanwälte mögen mich korrigieren) ein Verschulden des Juweliers voraus. Solange er nicht Türen, Fenster offen gelassen hat, also fahrlässig gehandelt hat, ist dies bei Diebstahl wohl nicht der Fall. Dies ist meine persönliche Meinung.

Da kann es also sein, dass die Betriebshaftpflicht den Schaden zurecht ablehnt.

Es könnte sein, dass der Inhaltsversicherer zahlt, wenn fremdes Eigentum (auch, dass sich in Obhut, also Reparatur, befand) mitversichert ist.

Es gibt aber Abkommen der Sachversicherer untereinander, dass die Regulierung bei Vorliegen einer Hausratversicherung und Inhaltsversicherung regelt. Da meine ich, ist sowieso die Hausratversicherung dran, unabhängig, wem der Schaden jetzt gemeldet wird.

Auf jeden Fall ist es ein versicherter Schaden in der Hausratversicherung (Außenversicherung, Einbruchdiebstahl).

Der einfachste Weg ist die Meldung und Regulierung über die eigene Hausratversicherung. Zum einen ist hier Neuwertersatz (Haftpflicht ist nur Zeitwert). Falls weiterhin Regressansprüche gegen den Juwelier bestehen gehen diese über und man hat selber keinen Ärger Ansprüche durchzusetzen.

Viel Erfolg

Es ist erstaunlich, was hier so alles an Antworten und Halbwissen verbreitet wird. Natürlich ist es keine Haftpflichtsache des Juweliers, den er trägt ja auch keine Schuld. Zuerst ist die Inhaltsversicherung des Juweliers in der Pflicht, vorausgesetzt, er hat fremdes Eigentum mitversichert. Wer schon mal Juwelierschäden abgewickelt hat, weiß aber, dass diese zu oft unterversichert sind. Eine Versicherung der realen Werte in voller Höhe kann sich nämlich ein normaler "kleiner" Juwelier kaum leisten, daher wird meist an der Höhe der Versicherungssumme gespart und die Vertreter machen oft mit, um den Vertrag überhaupt zu bekommen. Zudem sind die Regelwerke für Juweliere so restriktiv, dass es für Leistungsauschlüsse schon ausreicht, wenn die wertvollen Stücke nachts nicht im Tresor lagen. Denn sie müssen zwingend täglich aus der Auslage verschwinden. Um es abzukürzen - falls die Inhaltsversicherung des Juweliers nicht zahlt, kommt Deine Hausratversicherung auf im Rahmen der "Außenabsicherung". In der Regel sind 20% der Versicherungssumme außer Haus versichert. 2 Bedingungen - es muss ein versicherter Schaden vorliegen, in dem Fall Einbruchdiebstahl ( es war kein Raub im Sinne der Versicherungsbedingungen, sondern Einbruchdiebstahl )- und der Gegenstand muss sich in geschlossenen Räumen befunden haben, war auch der Fall. Z.b. sind Gegenstände in einem Zelt nie versichert, auch wenn man dabei ist. Das sind teilweise uralte Versicherungsregeln von vor über 100 Jahren, die noch Fortbestand haben.

Die Antwort ist ganz einfach. Du hast den Ring quasi treuhänderisch in die Hände des Juweliers gegeben. Somit ist er für den Schaden haftbar, da sich zum Zeitpunkt der Entwendung der Ring in seinem Besitz befand.

Auch verhält es sich so mit allen anderen Gegenständen welche Dir anvertraut werden. Kommt Dir etwas abhanden, von dem Du nur Besitzer bist, aber nicht Eigentümer, dann musst Du dem Eigentümer gegenüber dafür gerade stehen.

Grundsätzlich zahlt die Versicherung des Juweliers, da der Ring zwar Dein Eigentum ist, der Besitzstand mit Deiner Auftragserteilung auf den Juwelier übergegangen ist. Ich kann Dich aber jetzt schon darauf hinweisen, dass die Versicherungen sehr, sher langsam abwickeln. Deshalb geh ruhig dem Juwelier auf den Geist und besteh auf die Schadensregulierung. Wichtig ist im Moment, dass Du Unterlagen, wie z.B. Kaufquittungen, zusammensuchst.

speedline 
Fragesteller
 12.11.2010, 08:35

aber im rahmen der aussenversicherung sollte meine hausrat zahlen ...der juwelier sagt er habe keine versicherung......

suzisorglos  12.11.2010, 08:52
@speedline

Die Aussenversicherung Deiner Hausratversicherung kann hier nicht greifen! Sie würde nur bei Beraubung eintreten, wenn Du selbst beraubt werden würdest. Da sich der Ring jedoch in fremder Obhut befand, bleibt Deine Hausratversicherung außen vor. Der Juwelier muß Dir den Schaden ersetzen.

Taflie1961  12.11.2010, 09:09
@speedline

Ich beliefere Juweliere und Goldschmiede. Er hat eine Versicherung. Grundsätzlich ist das aber auch egal, da er die Haftung hat, und seine Versicherung allenfalls Drittschuldner ist.

DerHans  12.11.2010, 10:45
@speedline

Was ist denn für ein Juwelier, der nicht versichert ist? Ein Schwarzarbeiter "um die Ecke"?

Würde auch auf die Berufshaftpflicht tippen weil Hausrat ist glaub ich eher wenn der Ring dir gestohlen worden wäre....aber sind reine vermutungen. Ansonsten mal den Versichrungsvertreter deines Vertrauens fragen der weis das viellicht am besten.