Fahrrad aus dem Keller meiner Freundin geklaut, greift meine Hausrat (EHV/Allianz)?

2 Antworten

Du solltest den Schaden bei deiner Versicherung auf jedem Fall wahrheitsgemäß schildern.

Außerdem verlangt die Versicherung wahrscheinlich auch eine Meldung bei der Polizei. Und auch da wirst du bei einer Falschaussage große Probleme bekommen.

Außerdem stellt sich ja auch die Frage, bis zu welcher Höhe der Fahrraddiebstahl bei deiner Versicherung mit abgesichert ist. Meist gibt es dort Begrenzungen, z.B. von 1% der Versicherungssumme.

Vermutlich greift da ihre Haushaltsversicherung eher.