Justizvollzugsbeamter und Polizei: Wo lag hier der Unterschied?

3 Antworten

Grundsätzlich sind Justizvollzugsbeamte, für die Bewachung von Gefangenen zuständig. Auch außerhalb des Gefängnisses. Zum Beispiel bei Arzt- und Krankenhausbesuchen, Überführungen zu anderen Haftanstalten oder Vorführung bei Gericht. Zu diesem Zweck, sind sie auch an Schusswaffen ausgebildet und führen sie auch außerhalb der Haftanstalt mit. Innerhalb verrichten sie ihren Dienst unbewaffnet.

In besonderen Fällen, kann ein Transport auch durch die Polizei geschehen, bzw. kann Polizei unterstützend angefordert werden. Ist aber eher die Ausnahme.

Die Frage lässt sich einfach klären!

Für alle JVA-Insassen in Dt ist der Justizvollzug zuständig.:)

D.h. aber nicht dass die Polizei nicht aushelfen wird, wenn Hilfe gebraucht wird.