Jugendlicher macht Rufmord, kann dieser angezeigt werden?

2 Antworten

geh nicht gleich in der ersten Empörung zur Polizei. Oft ist über die Eltern oder das Jugendamt eine besseres Ergebnis zu erzielen. (ich weiss... unser Kind macht so was nicht.... usw.) Einen Versuch ist es wert, wenn du nichts machst kann es leider immer schlimmer werden und du wirst tatsächlich zu einem Opfer. Du solltest also tätig werden, wenn du meinst, es ist notwendig.

Zwischenfrage:

Du sprichst von üblem Rufmord usw., also wohl länger andauernd zumindest heftig, oder?

Wenn du dich zu einer Anzeige entschlossen hast: Notiere dir Zeitpunkt und Art und Weise, sammle dazu die Beweismittel wie Mailauszüge, Screenshots von Handys usw. Darunter verstehe ich das Sammeln von Nachweisen für die "Rufmorde" (den Begriff gibt es strafrechtlich so nicht). Wenn das öfter vorkommt könnte das sogar in Richtung Stalking gehen. (mehrfache Beleidigungen, üble Nachrede, Vortäuschen von Straftaten durch Behauptungen, kleine Sachbeschädigungen und Körperverletzungen, Nachstellung, Häme etc.) Dann suche dir mindestens zwei Zeugen, die das ebenfalls mitbekommen haben, zumindest einzelne Teile davon, die sie dir bestätigen können. Ich weiss, eine Fleißarbeit, aber nur so wird letztlich etwas herauskommen, da Beledigungen und andere "einfache Delikte" durch Kinder und Jugendliche begangen, wirklich nur in Ausnahmefällen durch die Staatsanwaltschaften verurteilt werden, in der Regel wird es auf den Privatklageweg verweisend, eingestellt. Zudem weist du nicht, wie er auf die Anzeige reagiert. Es könnte dann erst richtig losgehen.

Daher nutzt es nur etwas, wenn du es wie eine Art Regiebuch beschreibst.

Viel Glück

Klar geht das, man wird sich dann schriftlich bei denjenigen melden, bevor das also passiert sollte man den Mumm besitzen und die Eltern aufklären und zwar wahrheitsgemäß, man sollte es auch tunlichst unterlassen irgendwelche Briefe zu verstecken, das kommt früher oder später eh raus und dann knallt es vermutlich erst richtig.