Strafe Eltern, Jugendlicher (14) nach 10 Uhr unterwegs?
Hallo erstmal;)
Eine Freundin von mir(14jahre alt) war letztens mit ihren Freunden auf einer "Party" an der sie sich auch nach 10 Uhr noch aufhielten, irgendwie hat die Polizei davon erfahren und sie persönlich heim gebracht.Jetzt unsere Frage, muss sie selbst mit einer Strafe rechnen oder nur ihre Eltern wegen verletzter Aufsichtspflich? und was hat sie oder ihre Eltern als Strafe zu erwarten?
4 Antworten
OK, Nach 10:00 Uhr dürfte keine Probleme geben. Nach 22:00 Uhr kann es welche geben.
Jedoch keine Rechtliche.
Ansonsten stimme ich dem Zu: Wenn sie die Polizei nach Hause gebracht hat, dann war das sicherlich mehr im Spiel (z.B. ein Platzverweis wegen Ruhestörung, etc.).
Kommt die Polizei ins Spiel wird es auch bei den Eltern Nachfragen kommen, wie *Darf der Jugendliche so lange außer Haus bleiben* usw.
Rechtliche wie oben schon beschreiben, kommen aber keine.
In welchem Gesetz steht denn, wann eine 14jährige zuhause sein muss? Richtig. In keinem.
Es gibt nur das Gesetz zum Schutze der Jugend - und dort gibt es nur Bestimmungen dazu, wie lange sich Jugendliche auf offentlichen Veranstaltungen (Konzerten, etc.) oder in Diskos, Kneipen, Gaststätten etc. aufhalten dürfen. Nicht, wann sie zuhause sein müssen.
Wenn sie die Polizei nach Hause gebracht hat, dann war das sicherlich mehr im Spiel (z.B. ein Platzverweis wegen Ruhestörung, etc.). Darum vermutlich auch "Party" in Anführungszeichen.
Ihre Eltern haben auch wegen Verletzung der Aufsichtspflicht nichts zu befürchten - es ist nämlich gar keine Verletzung der Aufsichtspflicht.
Wie, was? Private Party?
In Deutschland darf ein Teen solange draußen bleiben, wie es seine Eltern ihm erlauben.
Wenn das eine private Party war, dann hätten die Polizisten meine Tochter ganz schnell wieder dorthin zurückgebracht.
In D gibt es dafür keinerlei Strafen, weder für die Eltern noch für die Teens.
Egal. Auch dafür gibt's keine Strafen für die Eltern. Höchstens für das Kind. Elterliche Aufsicht bedeutet nicht, dass sie das Kind rund um die Uhr überwachen müssen.
Übrigens anbei: Ein weit verbreiteter Irrglaube ist auch, dass Lehrer auf Klassenfahrten wegen Verletzung der Aufsichtspflicht bestraft werden können, wenn irgendwelche Deppen nachts um drei aus dem zweiten Stock fallen. Das ist nicht der Fall, da auch der Aufsichtspflicht ganz klare Grenzen gesetzt sind.
Auch dafür gibt es keine Strafe. Weder für Kind noch für die Eltern.
Wenn die Eltern es erlaubt haben, darf sie dort bleiben und feiern.
das ist das Problem denn das ist nicht der Fall
Das ist dann aber 'nur' ein Problem zwischen ihr und ihren Eltern.
Eben. Wie die Eltern ihr Kind bestrafen, bleibt ihnen überlassen. verstehe auch die Aktion mit der Polizei nicht
Ihre Eltern wussten von ihrem nächtlichen unüberlegten Ausreißen nichts