Jugendstrafrecht bei Verläumdung, übler Nachrede und Rufmord

2 Antworten

Das glaube ich nicht, daß dein Kind darüber ein Referat halten soll. Wenn du es wissen willst, erkundige ich evtl. bei der Polizei. Wenn ein Referat darüber geschrieben werden soll, haben sie in der Stunde auch darüber gesprochen.

Ist Tatsache.

@HenleSchleife

Ob du es glaubst, spielt keine Rolle. Wenn du die Antwort weißt, so wäre es hilfreich, sie zu schreiben. Ansonsten lass es sein.

Rufmord existiert im Gesetzbuch nicht. Verleumdung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, Üble Nachrede wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bestraft.