Jugendstrafrecht bei Verläumdung, übler Nachrede und Rufmord
Guten Abend, Mein Kind soll ein Referat schreiben. Er soll berichten, welche Strafen Jugendliche ab 14 und welche deren Eltern zu erwarten haben, wenn sie der Verleumdung, der üblen Nachrede und des Rufmordes beschuldigt werden. Leider haben wir kaum etwas im Internet gefunden. Kennt sich da jemand aus? LG Anna
2 Antworten
Das glaube ich nicht, daß dein Kind darüber ein Referat halten soll. Wenn du es wissen willst, erkundige ich evtl. bei der Polizei. Wenn ein Referat darüber geschrieben werden soll, haben sie in der Stunde auch darüber gesprochen.
Ob du es glaubst, spielt keine Rolle. Wenn du die Antwort weißt, so wäre es hilfreich, sie zu schreiben. Ansonsten lass es sein.
Rufmord existiert im Gesetzbuch nicht. Verleumdung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, Üble Nachrede wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Ist Tatsache.