Jugendamt zuständig mit 20 Jahren ohne Ausbildung?

8 Antworten

Hilfe für junge Volljährige wird in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt (in besonderen Einzelfällen auch darüber hinaus).

Also einfach mal ans Jugendamt wenden,falls diese doch nicht helfen können werden sie ihr zumindest sagen können an wenn sie sich noch wenden könnte.

Sorry, aber ich habe keine gute Nachricht. Weder das Jugendamt noch ihre Mutter sind für sie zuständig.

Ihre Mutter müßte ihr noch nicht mal Unterhalt zahlen, da sie weder studiert noch eine Ausbildung macht. Sie ist nun mit ihren 20 Jahren völlig für sich selber verantwortlich. Und nein, es ist keine Nötigung, wenn er sie rauswirft.

Georg63  26.05.2015, 21:33

Die gute Nachricht - ihr steht eine eigene Wohnung zu, die das Jobcenter zahlt.

laurastern7015  07.06.2015, 13:31
@Georg63

sie ist u25 und bekommt keine wohnung vom jobcenter. maximal den regelsatz abzgl einkommen. aber die miete wird ihr nicht gewährt. da muss sie sich selbst drum kümmern.

an niemanden. sie kann sich selbst verantwortlich machen fürs nichtstun. sie sollte sich einen vollzeitjob suchen, eine wohnung oder zimmer und aufhören ihren eltern wegen nichts auf der tasche zu liegen. warum hat sie denn in den letzten vier jahren nicht einfach einen schulabschluss gemacht, warum nicht dann eine ausbildung gesucht? sie arbeitet ein paar min. die woche und sonst? was macht sie sonst ?

wen fragt sie ob sie den computer benutzen darf? den würde ich als elternteil einfach sperren und das arbeitszimmer tagsüber abschließen.

Hmmm... was kann man erwarten?

Die Eltern sind zuständig, bis die erste Ausbildung (inklusive Schulausbildung) abgeschlossen ist. Allerdings darf sich der Jugendliche keine unnötigen zeitlichen Verzögerungen erlauben: "Sabbatjahr zum Chillen" ist also nicht.

Eine Ausbildung darf abgebrochen werden... unterbrochen auch... Umorientierung ist möglich... aber länger als ... ich glaube 6 Monate (kein rechtlich bindendes Limit: Ich kenne diesen Passus noch so von vor 3,4 Jahren,[>>  und, bythewayundsorry,-  ich habe jetzt keine Lust zu googeln, weil mich betrifft es nicht mehr- macht das also mal schön selber  :-) ] darf die Unterbrechung nicht sein.

Wie das genau ist mit Abbruch wegen sex, Nötigung (ist Anzeige erfolgt?? Sonst wird es auch hier wieder schwierig, weil ohne belastbare Fakten... usw) und der Findung einer neuen Ausbildungsstelle weiß ich auch nicht.

Auf jeden Fall ist in der Regel das JA raus. Beratungsstellen..., ja auch  Arbeitsamt wegen Ausbildungsförderung für junge Erwachsene und Wohngeld, Hartz IV, Finanzierung eigener Wohnung wegen unzumutbarer Härte... Einfordern elterlicher Unterstützung ggfs. Unterhalt... 

... da muss man schon die Stellen ablaufen!! Anders geht es nicht!

Sincerely, Norbert