Sorgerecht beantragen (Geschwister/kleine Schwester)?

7 Antworten

Ich möchte Dir dringend davon abraten, unvorbereitet zum Jugendamt zu gehen. Denn diese Ämter sind in diesem Staat regelmäßig unterfinanziert. 

https://www.nummergegenkummer.de/

Nutze bitte zunächst diese Seite für ausführlich Besprechung der Situation. 

Wenn möglich bitte Deine Schwester, das regelmäßige Gespräch mit einer Lehrkraft des Vertrauens zu führen. 

Es besteht ja kein verwandtschaftliches Verhältnis mit der erwachsenen Person, bei welcher Deine Schwester aktuell lebt. Was wesentlich ist. Zu Dir allerdings besteht eines. 

Seine SuchtERKRANKUNGEN können ihm nicht vorgeworfen werden,, denn es sind nun mal ERKRANKUNGEN. 

Aber ich lese zwischen den Zeilen von Dir Erlebtes, welches hier wohl nicht hingehört. Und dieses Erlebte kann durchaus sehr guter Grund sein. 

Jene Menschen, welche Du auf der Seite antriffst, sind sehr kompetent. Sie kennen auch Ansprechpartner und Hilfestellen vor Ort neben den Jugendämtern. Nutze sie. 

Dann gehe gut vorbereitet zum Jugendamt. Bestenfalls gemeinsam mit Deiner Schwester. 

Am Ende wird das Familiengericht entscheiden. Zum Wohl des Kindes. Denn das hat in diesem Staat zwingend an erster Stelle zu stehen. 

Zu klären ob du das Sorgerecht überhaupt bekommen könntest, das geht nur über das Jugendamt. Endgültig entscheidet natürlich ein Familiengericht. Die werden sich aber maßgeblich auf die Aussagen, Gespräche etc vom Jugendamt mit ihrer Entscheidung stützen.
Du kannst aber auch mal einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen und dich beraten lassen.
Ich bin nicht sicher ob es auch beim Betreuungsgericht/bei Amtsgericht Rechtspfleger gibt die einem Ratschläge geben könnten/dürften.

so wie es aussieht, hat das sorgerecht der vater des kindes oder ist es auch der stiefvater des kindes? da das jugendamt keinen handlungsbedarf sieht und nichts tut, befinden die die situation als zufriedenstellend vor ort.

da du keine finanziellen möglichkeiten hast dich um das kind zu kümmern, sind deine chancen noch schlechter als sie als schwester ohnehin schon wären. solange das kind vor ort nicht massiv misshandelt oder missbraucht wird, bleibt es wie es ist.

wende dich ans jugendamt und trage die dinge vor, die momentan dort vorfallen und nicht was in deiner kindheit gewesen sein könnte. wenn er also nicht im alkoholkoma oder drogenkoma liegt ergibt sich keine situation einzugreifen

ob da finanzielle möglichkeiten sind sich um das kind zu kümmern ist egal. ein kind muss nicht gekauft werden. reicht das geld nicht springt der staat ein - das soll auch so sein.

der stiefvater kann kein sorgerecht haben. dieses steht nur den leiblichen eltern zu

der fragesteller sollte sich daans jugendamt wenden und dort erklären das er für das kind eine kindeswohlgefährdung sieht. dann muss das jugendamt prüfen.

Natürlich gibt es dort Recht drauf, weil es nicht der Leibliche Vater ist und Alkohol und Drogen im Körper nachgewiesen werden können. Es würde in etwas so ablaufen das du dir erstmal ein Anwalt suchst und dann zum Jugendamt gehst deine Probleme erklärst und zum beispiel Drogen nachweis forderst. Es wir wahrscheinlich auch geguckt wie du verdienst, ob du fest angestellt bist in deinem Fall Übernahmechancen und ob du zeit für deine Schwester hast sie zur schule zu bringen und auch zuhause zu sein wenn sie kommt und ob du in der Lage bist ihre kosten des Lebens mit zu übernehmen. Ich habe auch eine kleine Schwester und würde das selbe tun VIEL GÜCK !

Ich danke dir.<3

alkohol und drogen im körper - sind kein indikator oder grund jemanden das sorgerecht zu entziehen. somit müssten nach deiner logik nach jeder familienfeier allen eltern das sorgerecht entzogen werden, da sie alkohol im blut haben.

Ich würde mich an deiner Stelle an das Jugendamt wenden, dass die sich das mal anschauen können.
Die helfen dir auch und beraten dich was du in dieser Situation unternehmen kannst und wie du deiner Schwester auch helfen und beistehen kannst.

Danke <3