Einkommensnachweise verloren! Wie gehts weiter?!

2 Antworten

Deine Mutter hat ein Anrecht auf eine Zweitausfertigung. Unbedingt schriftlich eine Zweitausfertigung anfordern, wenn man schon eine solche falsche Antwort bekommen hat. Was auch funktionieren kann ist dort mal bei der Hotline anzurufen. Oft sind die anders geschult. Natürlich kann es auch sein, dass diese Frau auch einfach einen schlechten Tag, dann aber seinen Frust auf diese Weise zu entladen ist natürlich falsch. Sicherheitshalber immer schriftlich anfordern. Eine Kopie der Anforderung an die Behörde schicken die für dein Bafög zuständig ist. Du kannst nämlich nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn deine Mutter da irgendwas verloren hat. Beim Jobcenter werden aber nicht die Einkommensnachweise angefordert sondern ihr müsst da die Bescheide anfordern. Bitte darauf achten, dass höchstwahrscheinlich durch die Systemumstellung aktuell eine andere BG Nummer vorhanden sein kann. Sprich im Jahr 2012 eine andere Nummer in Frage kommen könnte.

strownblood 
Fragesteller
 15.01.2015, 17:19

Ein Anrecht. Ok, dass reicht mir schon. Vielen vielen Dank. Ich werde die Frau jetzt besuchen und ihr die Sache schildern. Wenn sie wieder heult, dann werde ich die Polizei anrufen. Es könnte auch sein, dass es einen Brand gegeben hat und dann würde ich keine Unterlagen mehr bekommen? Schwachsinn. Nochmal, vielen Dank!

xAdmiralAckbarx  15.01.2015, 17:34
@strownblood

Die Polizei kann da garnichts machen... Die Mitarbeiterin verstößt ja so erst mal gegen kein Gesetz im Strafgesetzgebucht. Sondern so wie du geschilderst hast nur gegen das Sozialgesetzbuch.. Wie gesagt die Polizei ist hier der falsche Ansprechpartner. Mit einer solchen Drohung machst du dich nur Lächerlich. Drohe lieber mit Dienst- bzw. Fachdienstbeschwerde.

Da deine Mutter das geld wohl kaum bar ausgezahlt bekommen hat, sollten die Kontoauszüge in Kopie als Notbehelf erstmal ausreichend sein.

Dann verfasst du ein höfliches Schreiben an die Sachbearbeiterin und eine Kopie für die Amtsleitung und bittest um Zweitschriftenn der Bescheide von- bis, da die deiner Mutter einem Wasserschaden zum Opfer gefallen seien und daher unleserlich geworden sind. Bedanke dich höflich im voraus für die Mühe, die die Leute sich deswegen machen müssen, ud bitte um Verständnis für deine Situation- bzw. deine Mutter, denn die hat ja das geld bezogen.

Es reicht übrigens völlig aus, wenn das Amt ein formloses Schreiben aufsetzt, in dem sie bestätigen, dass deine Mutter in den Zeit von- bis durchgängig AlG2 bezogen hat. Es muss lediglich ersichtlich sein, dass es tatsächlich ein amtliches Schreiben ist.

Bei meiner Tochter reicht das auf diese Weise auch aus, weil ich ständig wechselndes Einkommen hatte, und jeden Monat einen Berichtigungsbescheid bekommen hatte. Ich hab meine sachbearbeiterin höflich gefragt, ob sie mir so ein Schreiben aufsetzen könne, weil meine Tochter sonst 24 Kopien ans BaFöG Amt schicken müsste. Haben sie anstandslos gemacht.