Darf das Jobcenter mein Geld um 100 Prozent kürzen.?

14 Antworten

Hallo, wenn Du vom Jobcenter aufgefordert wirst fehlende Unterlagen abzugeben bist Du dazu verpflichtet. In dem Schreiben steht auch, was fehlt. Kommst Du dieser Aufforderung fristgerecht nicht nach hat das Jobcenter das Recht die Leistungen teilweise oder ganz zu streichen, bis Du Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bist. Also komm aus der Hüfte und Du bekommst wieder Leistungen.

In dem Schreiben des Jobcenters mit der Unterlagen Forderung wird doch wohl stehen, welche Unterlagen sie von dir haben wollen?

Steht das nicht da, dann ist die angedrohte Sperrung rechtswidrig. In diesem Fall solltest du umgehend Überprüfungsantrag und Widerspruch einlegen.

Du kannst die Unterlagen auch nachreichen. Dann wird die Sperre aufgehoben. Geh doch einfach zum Jobcenter und frag was Sache ist und was sie denn von dir wollen.

Ja, dürfen sie. Du unterliegst einer Mitwirkungspflicht - und wenn du dieser Pflicht nicht nachkommst, hast du die Folgen zu tragen.

Wenn sie Unterlagen einfordern, so benötigt sie das Amt für eine Feststellung der Höhe deines Anspruchs. Wenn Du diese Unterlagen also nicht einreicht, können sie die Höhe nicht feststellen. Wenn Du nicht versteht, welche Unterlagen gemeint sind, frage halt nach oder lasse dir in einer neutralen Beratungsstelle (z. B. bei der AWO) helfen.

Gelegentlich fordern Ämter allerdings auch Unterlagen, die sie nichts angehen. Auch dabei kann eine Beratungsstelle helfen.

da hättest du auch mal nachfragen müssen, was genau für unterlagen gemeint sind. einfach nicht  reagieren beim Arbeitsamt ist eine schlechte Idee. daher dürfen sie dir kürzen.