Jobcenter meldet sich nicht mehr, was kann ich tun?

5 Antworten

Du gehst zum Sozialgericht in deinem Gebiet und die werden mit dir weiteres klären. Ein Vorschuss ist eine Kann-Leistung aber bei Mittellosigkeit darf sie nicht verwehrt werden, man muss dir zumindest Gutscheine geben, da du ein Kind hast. Also schnell zum JC und einen Antrag auf Lebensmittelgutscheine stellen.
Es wird alles rückwirkend gezahlt, wenn die sich mal beeilen würden. Also der Vermieter würde auch seine vergangene Miete bekommen. Aber nach 1 Mal Mietrückstand darf er dich gar nicht rauswerfen..

Du musst auf jeden Fall schnell handeln, denn wenn das Jugendamt mitbekommt, dass du auf der Straße lebst, könnte dir dein Kind entzogen werden. Die sind damit nicht zimperlich und unterstellen schon eine Kindeswohlgefährdung bei Sanktionen.denen ist auch egal, wer dir das eingebrockt hat, also musst du schnell handeln.

Warst du denn schon mal persönlich beim Jobcenter und hast dort mit aktuellen Kontoauszügen deine Mittellosigkeit belegt ?

Das Jobcenter ist dann verpflichtet dir zu helfen,wenn dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen besteht und die Bearbeitung des Antrags voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen wird,dass sollte ja bei dir der Fall sein,wenn sich an deiner Situation nichts geändert hat.

Nur mal so eine Frage nebenbei,warum hast du deine Wohnung verloren wenn du dir mehrere tausend Euro geliehen hast,was hast du dann damit gemacht außer euren Lebensunterhalt zu bestreiten,da hättest du doch sicher auch die Miete zahlen können ?

Nicht falsch verstehen,dass Jobcenter hat hier dann sicher nicht korrekt gehandelt.

Wenn du also noch nicht persönlich da warst mache das und nehme dir eine Person deines Vertrauens als Beistand mit,diese kann dann später falls notwendig als Zeuge auftreten und dann wird man dich sicher auch anders behandeln als wenn du ohne da hin kommst.

Laury95  02.07.2017, 11:53

Letztens auch wieder erlebt: Ein Pärchen am Schalter war mittellos und der Antrag noch nicht durch. Die Dame meinte, sie könne nichts machen. Da sagten die beiden: es muss doch eine Möglichkeit geben, sonst müssen wir auf der Straße leben. Die Dame unbeeindruckt: Nein, ihr Antrag ist nicht durch, sie haben keinerlei Anspruch auf Leistungen..

Die wissen selbst nicht mal, dass sie Lebensmittelgutscheine ausstellen können oder ihnen gefällt es, andere leiden zu sehen.

Ich glaube, ein Eilantrag ans Sozialgericht würde mehr bringen, wenn sie beim JC schon abgewiesen wurde.

isomatte  02.07.2017, 13:33
@Laury95

Sicher könnte man das versuchen,aber gegen was will man denn einen einstweiligen Rechtsschutz beantragen oder eine Klage einreichen,man hat doch nichts in der Hand,weder einen Nachweis das ein Antrag gestellt wurde,noch einen Ablehnungsbescheid bzw.überhaupt einen Bescheid gegen den man vorgehen könnte !

Man kann ja noch nicht mal einen Zeugen vorweisen der bestätigen könnte das ein Antrag gestellt wurde oder der bei einem persönlichen Gespräch als Beistand dabei war und bezeugen könnte das Hilfe versagt wurde.

Laury95  02.07.2017, 17:31
@isomatte

Vielleicht hat sie ja eine Kopie des Bewilligungsantrages oder eine Bescheinigung, dass sie es eingereicht hat

isomatte  03.07.2017, 05:45
@Laury95

Es würde ja auch schon reichen wenn sie einen Zeugen hätte der die Abgabe bestätigen könnte,dann hätte sie sicher schon längst beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen können,dann hätte man das Jobcenter erst einmal zur Zahlung ihrer Leistungen verpflichtet,wenn die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nimmt !

Eine Klage wegen Untätigkeit ist erst nach 6 Monaten möglich,bei einem Widerspruch schon nach 3 Monaten.

Ihr steht aber auf jeden Fall ein Vorschuss in bar zu,sie muss nur persönlich beim Jobcenter erscheinen,ihre Mittellosigkeit nachweisen ( aktuelle Kontoauszüge ) und ggf.Mahnungen vom Vermieter usw.mitnehmen,am besten noch einen Beistand und dann darf sie sich nicht abwimmeln lassen.

du musst persönlich vorstellig werden. anträge die du abgibst, müssen persönlich abgegeben werden. du lässt dir den eingang des antrages schriftlich bestätigen und dann hast du etwas in der hand. die bearbeitung des antrages kann schon 6-8 wochen dauern.

geh zum jobcenter und trage dort vor, dass dein antrag abgegeben wurde im märz. frage ob dies bereits seitens der leistungsabteilung bearbeitet wurde oder wie weit die bearbeitung ist. da du zur mitwirkung aufgefordert wurdest, hast du einen nachweis das etwas im jc vorliegt. verlange also dass man dir sachstandsmitteilung gibt. der dame am eingang sage, du willst sofort zu deinem sb oder alternativ zum teamleiter und eine auszahlung in bar, da du deine schulden beim vermieter, strom etc bezahlen musst, weil du lebensmittel brauchst etc.

geh dringend in dieses forum www.elo-forum.org dort wird man dir weiterhelfen und dir sagen wie du weiter agieren sollst.

Du hast eine kranke Tochter und kannst nicht arbeiten gehen? Ist das ein Dauerzustand?

Wenn ja, stünde Dir gar kein ALG II zu. Bei ALG-II-Bezug musst Du 3 Stunden täglich arbeiten können. Da wäre das Sozialamt zuständig.

Geh morgen persönlich mit nochmaligen Kopien ins JC und bestehe auf Barauszahlung (falls Dir ALG II zusteht).

isomatte  03.07.2017, 06:00

Zumutbarkeit § 10 SGB - ll

Auch dann besteht unter Umständen Anspruch auf ALG - 2,wenn die Pflege mit einem hohen Zeitaufwand verbunden wäre und die Pflege nicht auf andere Weise gesichert werden könnte.

Die pflegende Person wäre ja dann immer noch arbeitsfähig,zumindest dem Grunde nach,sie wäre ja nur durch die Pflege verhindert,dann ist kein Sozialamt zuständig.

Bei der Betreuung eines Kindes bis min. zur Vollendung des 3 Lebensjahres steht einem ja bei Bedürftigkeit auch ALG - 2 zu,da steht man dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung.

beangato  03.07.2017, 13:08
@isomatte

Das ist mir bekannt.

Ich habe aber in meiner Familie einen Fall, bei dem die Mutter Pflegegeld bekommt. Das Kind ist 100 Prozent schwerbehindert und muss rund um die Uhr betreut werden.

Dich ans Jugendamt wenden, eine Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung gegen das Jobcenter.

CvH88 
Fragesteller
 02.07.2017, 02:07

Das Jugendamt hat den ganzen Mist ja verursacht. Diese haben fälschlicherweise ans Jobcenter weitergegeben, dass ich mich mit meiner Tochter im Ausland aufhalten würde, obwohl die bei mir in der Wohnung waren und alles durchsucht haben um sicherzugehen, dass ich dort lebe. 

herzilein35  02.07.2017, 10:51
@CvH88

Durchsucht? Das dürfen die nicht, dass ist verboten

CvH88 
Fragesteller
 02.07.2017, 03:14

Mein Vater meinte schon ich solle hingehen und tun alsob ich mein Kind dort abgeben möchte weil ich es nicht mehr ernähren kann. Das bringe ich echt nicht übers Herz. 

Hab schon überlegt mich mit Koffern und Schlafsack da hin zu setzen und denen klar zu machen, dass ich jetzt da wohne.