Darf das Jobcenter den Umzug verbieten?Oder kann es auch sein dass die neue Miete nicht gezahlt wird

11 Antworten

Es gibt noch ein Problem, § 22, Abs.1 Satz 2 SGB II:

"Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt."

Das heisst, sollte die neue Wohnung teurer werden, werden die Kosten nur in Höhe der Kosten für die alte Wohnung übernommen.

Ich ahbt das grundrecht der freizügigkeit, dürft also umziehen, wenn ihr das wollt.

Ohne vorherige Genehmigung des JC werden mit dem Umzug verbundene Kosten nicht übernommen.

Und eine neue Wohnung MUSS angemessen sein nach den Vorgaben des neuen JC.

Das ist auch wichtig...die Zuständigkeit des JC wechselt und bis alle Daten "übertragen" sind und die zahlung der Stütze wieder reibungslos läuft, das kann 2-3 Monate dauern.

habt ihr genug Finanzen, das abzufedern?

UND könnt ihr die Frage des JC beantworten, woher das Geld für die Kaution kommt?

Man darf als Hartzy nämlich nur 750€ Rücklagen haben..kaum ausreichend für eine Kaution!

Gewitterhexe89 
Fragesteller
 19.01.2013, 19:46

Wir bekommen die Kaution unserer jetzigen Wohnung....die nehmen wir für die neue Wohnung.

Wie sollen wir bitte 2-3 Monate selbst die Miete zahlen ??O.o

DerHans  19.01.2013, 19:59
@Gewitterhexe89

Ihr braucht die Miete NICHT selbst zahlen. Es kann aber dauern, bis der neue Antrag genehmigt wird.

Gewitterhexe89 
Fragesteller
 19.01.2013, 20:18
@DerHans

Und das heißt? :/ Nicht dass wir am Ende da stehen und unsere Miete nicht gezahlt wird weil die den Antrag noch nicht fertig haben....wir müssen unsere Wohnung ja jetzt im Januar noch kündigen...oder kann es dann sein dass wir ne Weile kein Geld für unseren Lebensunterhalt bekommen oder wie?

Ich trau denen leider alles zu:(((

Dea2010  19.01.2013, 21:38
@Gewitterhexe89

Genau das ist das (politisch gewollte) problem mit Umzügen von leistungsempfängern!

Wenn ihr vom Zuständigkeitsbereich eiens JC in den eines anderen JC zieht, sind die bearbeitungszeiten wie bei neuanträgen.... locker 4-6 Wochen, wenn man Pech hat! Wie die Zeit denn überbrücken?

und was die Kaution angeht, ist das eine Milchmädchenrechnung! nach dem gesetz kann sich der alte Vermieter SECHS MONATE Zeit lassen mit der Rückzahlung, der neue Vermeiter erwartet aber die Zahlung am Anfang des Mietverhältnisses, ggf in 3 Raten in den ersten drei Monaten!

Das und der Fakt, dass man laut SGB2 eben nur maximal 750€ an Rücklagen haben "darf", führt dazu, dass Zwangsverharzte nicht mal aus verschimmelten bruchbuden ausziehen "können/dürfen", wenn das JC nicht mitzieht. Und das JC verweist gerne darauf, dass es sich nicht in mietrechtliche Angelegeneheiten (Mietmangel) einmischt.

Fazit:

Aus Geldnot werdet ihr eure Pläne nicht umsetzen KÖNNEN. Dreht den Spiess um: Einer von euch beiden steht wegen der erforderlichen Kindsbetreuung dem Arbeitsmarkt eben nicht zur Verfügung... keine Kita, keine Öffis, nur ein fahrzeug, dass der "berufstätige" benötigt... somit bleibt derje3nige, der die Kidnerbetreuung sicher stellt, auch vor Sinnlosmaßnahmen des Amtes verschont.

Gewitterhexe89 
Fragesteller
 19.01.2013, 21:51
@Dea2010

Die Kaution bekommen wir direkt bei Auszug,ist mit dem Vermieter hier schon geklärt...wir kennen ihn sehr gut.

Meinem Freund bringt unser Auto aber nichts da er keinen FS hat :/ Und ohne diesen findet er keinen Job...daran scheitert es ja immer wieder. Und ich kann mein Praktikum nicht hinwerfen denn dann darf ich im August nicht auf die Fachschule um meine Erzieherausbildung zu machen :´((( Ohne mein Auto komm ich da nicht hin also kann ich es meinem Freund nicht überlassen...

DerHans  20.01.2013, 09:52
@Gewitterhexe89

Wenn ihr dem jeweiligen JobCenter (hilfsweise dem Sozialamt) mit Kontoauszug nachweist, dass ihr "mittellos" seid sind sie zu einer Abschlagszahlung VERPFLICHTET, wenn der neue Antrag sich hinzieht.

nethippi  20.01.2013, 10:12

Ergänzung: sie darfe auch nicht teurer sein, siehe § 22 SGB II.

cyracus  20.01.2013, 10:49

@Dea2010, Du schreibst:

"Man darf als Hartzy nämlich nur 750€ Rücklagen haben..kaum ausreichend für eine Kaution!"

Hartzys haben auch einen Vermögensfreibetrag, den einige für sich in Anspruch nehmen, weil entsprechendes Vermögen vorhanden. - Auch dürfen Hartzys zielgerichtetes Darlehen von Freunden und Verwandten annehmen.

joprack  21.07.2015, 20:20

die kaution kann nach absprache auch in raten bezahlt weren.

Claud18  08.10.2017, 16:33
@joprack

Und Rücklagen darf man 150.- € pro Lebensjahr haben, und die 750.- € noch dazu.

Beim Umzug in einen anderen Kreis werden maximal die dort angemessenen Unterkunftskosten gezahlt - unabhängig von der bisherigen Miete und damit ggf. auch teurer als vorher. Ihr werdet aber dennoch keine Genehmigung erhalten und Euch auf Eure eigene Einschätzung verlassen müssen, ob die Miete tatsächlich angemessen ist.

Geld für Umzug, Renovierung und Kaution gibt es allerdings bei einem ungenehmigten Umzug nicht. Außerdem ist im neuen Kreis ein kompletter Neuantrag nötig, der erst nach erfolgter Ummeldung möglich ist und i.d.R. ein paar Wochen in Anspruch nimmt, die Ihr überbrücken müsst - ggf. sind Abschlagszahlungen möglich, wenn Ihr sonst mittellos seid, wenn Ihr aber den Umzug finanzieren könnt, könnte das JC daran zweifeln.

Das Ganze würde sich vereinfachen, wenn Dein Freund bereits einen Job oder zumindest eine schriftliche Zusage hat. Dann wird genehmigt und bezahlt und ist ggf. bei der Antragsdauer auch deutlich kooperativer.

Gewitterhexe89 
Fragesteller
 20.01.2013, 19:49

Er bekommt keine Zusage da die Firmen nicht auf ihn warten...das hatten wir jetzt schon öfters....und bis zum Umzug pendeln geht nicht.

Es kann euch niemand verbieten, wenn ihr die Umzugskosten trägt und ihr habt ja auch einen Arbeitsbezogenen Grund, da wäre sogar eine Unterstützung des Umzuges möglich (wenn auch nicht wahrscheinlich). Informiert euch, was die genauen Bedingungen für die Wohnung in dem Ort sind, wo ihr zuziehen wollt (Preis, qm) und sucht dort nach einer Wohnung. Ich würde dort auch gleich beim Amt vorstellig werden vor dem Umzug (und beim jetzigen auch), möglicherweise braucht ihr von dort das okay, dass die Wohnung nach den Richtlinien entspricht und übernommen wird (wäre für den Vermieter dann ja auch wichtig. Dann den Antrag dort am besten schon stellen, sobald die Wohnung sicher ist, dann wird das mit dem Übergang schon irgendwie hinhauen.

Ob der Staat die Umzugskosten für einen Empfänger von Hartz IV bezahlt, ist schwer zu sagen.

Sie sollten auf jeden Fall einige Umzugstipps ernst nehmen.

Das hängt davon ab, ob der Umzug wichtig ist. Manchmal Ist der Wechsel des Wohnorts wichtig. Dann bezahlt das Amt die Umzugskosten. Dafür müssen allerdings bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Diese Kriterien werden bei einer Prüfung geprüft, wenn die Umzugskosten übernommen werden sollen:

  • Weil Sie krank sind, kommen Sie die Treppen nicht mehr hoch. 
  • Die Wohnung ist für die Familie zu klein. 
  • Der Vermieter hat ihnen gekündigt, ohne dass Sie Schuld haben. 
  • Sie haben geheiratet, oder sich getrennt. 
  • In Ihrer Wohnung ist Schimmel. 
  • Sie haben eine neue Arbeit, die zu weit weg ist. 

Wir haben in unserem Blog einen Beitrag darüber geschrieben, wir hoffen dass er dir weiterhilft

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