Kurz nach einem Weiterbewilligungsantrag fordert das JC zur Aufforderung zur Mitwirkung: Dürfen die Neuantragsunterlagen nochmals anfordern?

2 Antworten

Dürfen darf das JC viel.

ICH würde darauf verweisen, dass diese Unterlagen bereits vorliegen und nichts mehr hinschicken. Musste ich auch nie machen.

Kontoauszüge darf das JC nur EINSEHEN. Diese legt man nur vor und nimmt sie wieder mit.

Wende Dich auch mal an eine ALG-II-Beratungsstelle.

Jede Antwort ist Grundsätzlich willkommen und wird auch dankend angenommen. Die ideale Antwort sollte jedoch hiermit zusammenstehen: 

"Danke für eure Beiträge, am besten Antworten wer sich mit dem Gesetzen auskennt oder eigene Erfahrungen hierzu gesammelt hat"

Dadurch könnte ich mir auch den Weg zu einer Beratungsstelle sparen :-)

Also wer mir hierzu ein Gesetz nennen kann oder zu diesem konkretem Fall Erfahrung hat: Einfach melden.

Danke !


@castilloburg

Entschuldige nur, dass ich aus meinen eigenen Erfahrungen heraus geantwortet habe.

. Musste ich auch nie machen.

Und lass dir immer alles bescheinigen, was du einreichst!