Bearbeitungszeit ALG 2 bei Aufforderung zur Mitwirkung?
Hallo, ich wollte fragen wie lange die Bearbeitungszeit beim Jobcenter für Unterlagen ist? Wir bekommen zum Gehalt meines Mannes Aufstockung vom Jobcenter. Jetzt hatte ich dem Jobcenter mitgeteilt das meine Tochter geboren wurde. Gleich darauf bekam ich eine Aufforderung zur Mitwirkung. Ich sollte die Geburtsurkunde einreichen, Kindergeld und Elterngeld Bescheide Bus zum 14.10. obwohl das ein Sonntag war. Ich habe nun die Geburtsurkunde in Kopie eingereicht und dazu eine Stellungnahme das Kindergeld und Elterngeld beantragt ist aber sich noch in Bearbeitung befände und ich noch keine Bescheide habe. Die Unterlagen habe ich am 11.10 im Briefumschlag abgegeben. Ich habe gestern mal angerufen und nachgefragt, da die Frist ja abgelaufen war. Mir wurde mitgeteilt das es wohl noch nicht ersichtlich ist also noch nicht eingescannt ist. Heißt das, dass der Brief noch nicht einmal beim Team ist die bearbeiten? Und wie lange dauert ca eine solche Bearbeitung?
Danke im vorraus
2 Antworten
Gut so weit erst mal, weil durch Deinen Anruf hast Du ganz praktisch ein Ticket im Issue-Tracking-Systeme gelöst, das heißt, Dein Sachbearbeiter bzw. der für Dich zuständige Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung des JC kann an seinem Terminal sofort sehen, daß Du gestern angerufen hast und dann wird er sich mit der Bearbeitung Deines Antrages vielleicht beeilen.Aber Ihr seid ja im Leistungsbezug und es geht jetzt ja lediglich um zusätzliche Leistungen für das gemeinsame Kind.
Oder hat Du auch eine Baby-Erstausstattung beantragt.
https://www.hartz4hilfthartz4.de/erstausstattung-baby-jobcenter/
Schau mal hier: SG Dortmund hat z.B. positiv entschieden. Und eigentlich seid Ihr ja hilfebedürftig, weil sonst gäbe es ja aufstockend keine Leistungen vom JC.
Dementsprechend können auch Aufstocker die Erstausstattung für ihr Baby beim Jobcenter beantragen. Auf diesen Sonderbedarf haben Hartz-4-Empfänger einen Rechtsanspruch. Ein Ablehnungsbescheid des Jobcenters wegen etwaiger Nebeneinkünfte ist daher rechtswidrig, sofern der Betroffene hilfebedürftig ist. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund am 18.07.2012 in einem Urteil [Az. S 58 AS 4686/11].
OK danke für den Tip, können sie mir trotzdem ungefähr sagen wie lange die Bearbeitung ca dauern wird der Unterlagen
eine Person mehr ist bei der Leistungsberechnung zu berücksichtigen, also gibt es einen Änderungsbscheid und der sollte, weil ja zunächst auch Kindergeld noch nicht gezahlt und damit auch nicht angerechnet wird, innerhalb 8-10 Tagen erstellt sein.
Wenn du die geforderten Kopien am 11.10. eingereicht hast und die Frist am 14.10. war, dann ist die Frist doch nicht abgelaufen.
Hast du dir wenigstens bestätigen lassen, dass du diese Dokumente abgegeben hast? Die Post wird in der Regel erst intern in der Postbearbeitung verarbeitet. Je nachdem, wann die Post dorthin gelangt und wie viele andere Dokumente noch "in der Warteschleife" hängen, kann dies u. U. einige Tage dauern.
Wenn der zuständige Sachbearbeiter, der für die Weiterverarbeitung oder Entgegennahme zuständig ist, gerade nicht da ist, verzögert sich das Ganze.
Meinte das ich gestern angerufen habe und gestern war der 15.10 da war die Frist abgelaufen
Nein eine Ausstattung stand uns wohl nicht zu da wir " nur Aufstocker" sind genau es geht um die zusätzlichen Leistungen für unser Kind