Jobcenter Geschäftsführer Recht auf Gespräch

4 Antworten

Führe eine schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde. Lies dir mal § 18 SGB 2 Absatz 1 durch! Da heisst es:

(1) Die Agenturen für Arbeit arbeiten bei der Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben nach dem Dritten Buch mit den Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Gemeinden, den Kreisen und Bezirken, den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertretern der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen zusammen, um die gleichmäßige oder gemeinsame Durchführung von Maßnahmen zu beraten oder zu sichern und Leistungsmissbrauch zu verhindern oder aufzudecken. Die örtlichen Träger der Sozialhilfe sind verpflichtet, mit den Agenturen für Arbeit zusammenzuarbeiten.

Soll heissen, die ARGE weiß genau Bescheid, was dir wo zusteht und sollte dich auf Nachfrage auch entsprechend informieren können. Das ist schon insoweit wichtig, weil du sonst deinen Mitwirkungspflichten nicht vollständig nachkommen kannst...die bestehen ja ggf auch darin, dass du ggf. andere vorrangige Leistungen beantragen musst.

Ansonsten einfach einsehen, dass man als Leistungsempfänger am Ende der Nahrungskette steht und kaum rechte hat, nur Pflichten.

Du kannst dein Anliegen schriftlich an den Geschäftsführer stellen. Wenn er dann ein Interesse daran hat, wird er dich zum Gespräch einladen. Mit pauschalen Anschuldigungen gegen seine Mitarbeiter brauchst du gar nicht erst zu kommen.

Nein, denn ich denke mal, dass fast jeder vom Jobcenter enttäuscht ist und wenn dann alle das Recht hätten, den Geschäftsführer zu sprechen, dann müsste das Amt bald mehr Geschäftsführer einstellen als Jobvermittler. Es bleibt dir Weg, dich schriftlich und sachlich zu beschweren

Das ist doch die Scheiße du hast keine Rechte mehr bei der Arge wenn du leistungen beziehst

Ich verstehe ja das ich Pflichten habe ist klar ich will geld Hartz 4 im gegensatz muß ich auch was tun

Ich bin der Meinung

Jobcenter hat Rechte & Pflichten Hartz4 Empfänger hat Rechte & Pflichten

oder etwa nicht