jobcenter ablehnungsbescheid - was tun?

6 Antworten

Hast du im Juli

1. einen Antrag auf ALG II inklusive Wohn- und Heizkosten für eine eigene Wohnung gestellt? Oder 2. einfach nur einen Antrag auf ALG II?

Richtig wäre gewesen:

3. Ein Antrag auf eine Zusicherung nach SGB II § 22 Absatz 5! http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Eigentlich hätte ein Antrag nach Nr. 1 vom Jobcenter umgedeutet werden müssen in einen Antrag nach Nr. 3. Falls dies nicht geschehen ist, stelle man einfach den Antrag Nr. 3 neu - es ist ja nichts verloren, wenn man nicht schon ausgezogen war.

Falls dies doch geschehen ist,
dann kann man Widerspruch einlegen gegen den negativen Bescheid - oder
einen Antrag stellen auf Überprüfung des Bescheids nach SGB X § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html

In beiden Fällen sollte man aber mehr vorbringen als das Gemecker der Mutter (die meckern immer, meinen nicht nur viele Ämter) und den Ratschlag des Trägers der letzten Maßnahme (die geben immer nette Ratschläge, aber selten mit Sachverstand; das wissen auch die Ämter).

Mehr heißt: Eine Empfehlung des behandelnden Arztes und/oder des behandelnden Psychiaters, Therapeuten! Denn auf solche Gutachten achten Amtsmitarbeiter eher - und am Ende auch eher die Richter am Sozialgericht, die am Ende entscheiden, wenn ihr euch nicht vorher schon einigt, du und dein Jobcenter, sondern du gegen das Center klagst.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Dein Antrag von Juli gilt für Juli und für alle Monate danach.

GerdausBerlin  09.01.2016, 03:13

Du kannst aber jederzeit einen neuen Antrag stellen, wenn sich die Umstände bzw. die Gutachten geändert haben. Beispiel:

"Am 12. Januar hat meine behandelnde Psychiaterin das beiliegende Gutachten erstellt, siehe Anhang 1. Daraus wird meines Erachtens deutlich, dass ich nicht länger bei meiner Mutter wohnen kann, ohne dass dies erhebliche Schäden für meine Gesundheit mit sich bringt. Daher beantrage ich eine Zusicherung für die Übernahme der Kosten für eine eigene Wohnung nach SGB II § 22 Absatz 5."

Gruß aus Berlin, Gerd

Gehe in den Wiederspruch mit der Begündung deines Arztes damit verstößt das Jobcenter gegen dein recht auf Gesundheit bzw las das von deinem Artz bestätieg oder las dir von deiner mutter schriftlich geben das du da nicht mehr wohnen kanst den so kann sich das jobcenter auch nicht mehr drücken zu zahlen aber schaue dir mal den bescheid und den artikel an auf den sie sich bezihen und schaue dir die 5-10 davor und dahinter an dort wirst du gute gründe für einen wiederspruch finden (meistens!)Dan must du dir einen Wohnberechtiegungsschein besorgen und dich an den kostenvorgabe und der Größe hallten dan kann das amt kaum noch was machen um das zu verhindern das du ausziehen kanst und auch leistung dafür bekommst. nur must du vor der mietunterschrift das absegnen lassen vom jobcenter.Stellt sich das jobcenter weiter Quer gehe den weg dan nicht über das jobcenter sonder über da ssozialmat das ust dan auch möglich aber du brauchts auch da einen nachweis von deinen arzt das du da weg must.

du kannst Widerspruch beim Jobcenter gegen diesen Bescheid einlegen.

In der Regel sieht Arbeitslosengeld 2 vor, dass man erst mit 25 ausziehen kann, jedoch kann man auch früher ausziehen, wenn man absolut nicht mit den Eltern klar kommt. Gut wäre wenn dir ein Psychologe dies bestätigen würde.

Richti,da JC hat euch beide als eine BG eingestuft,was mit Sicherheit Falsch ist,aber eine Wohnung darfst du dir dennoch Suchen.Tipp Gehen im Widersoruch gegen den Bescheid der Ablehnung

calisira 
Fragesteller
 08.01.2016, 19:02

ja ich würde einen widerspruch machen aber wie meinst du,ich kann mir trotzdem eine Wohnung suchen? wie finde ich raus ob ich darf ? eig müssten die mir , dass doch schriftlich "erlauben" , oder ?? Da stand jetzt bloss abgelehnt..

EstherNele  08.01.2016, 22:38
@calisira

@calisira

Das Jobcenter verbietet niemandem, sich eine Wohnung zu suchen. Es kann bloß ablehnen, dem Betreffenden Geld für die Miete der Wohnung zu bezahlen, vor allem dann, wenn das JC keinen Grund sieht, warum der Antragsteller eine eigene Wohnung braucht, obwohl er noch nicht das Alter zur eigenen W. hat.

Du kannst dir jede Wohnung, die dir gefällt, anmieten - wenn du sie auch bezahlen kannst.

Natürlich kannst und solltest du einen Widerspruch schreiben. Dann aber ganz genau beschreiben, warum du eine eigene Wohnung brauchst,wie dadurch deine Arbeits- und Ausbildungsfähigkeit verbessert werden würde.

Für das JC ist nur das wichtig - nicht, ob du dich dann besser fühlen würdest oder weniger Stress hättest. Nein, nur eine gute Integrierbarkeit in eine Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt - sonst nichts.

GuterFrager63  08.01.2016, 19:15

sie kann sich eine Wohnung suchen aber nicht leisten

EstherNele  08.01.2016, 22:11

Prinzipiell sind Mutter und 23-jährige Tochter eine BG - wenn die Tochter kein Einkommen hat, muss Mutter sie finanziell miternähren. So das SGB II.

Hier hat die Tochter einen Antrag auf Leistungen gestellt, was aufgrund der Einkommenshöhe der Mutter schief gehen musste ... es liegt keine Bedürftigkeit vor.

Hier stimmt die Abfolge nicht - so müsste es ablaufen: 

-  die zitierte Stellungnahme nehmen, damit zum Amt.
-  Klären, ob das Amt angesichts dieser Einschätzung eine eigene
   Wohnung (und damit anschließend auch ALG II) befürworten
   würde.
-  Wenn ja (unbedingt schriftlich geben lassen!), dann erst
    Wohnung suchen, Angemessenheit überprüfen lassen.
-  Danach Mietvertrag abschließen.
-  Umziehen und polizeilich ummelden.
-  dann eigenen Antrag stellen (jetzt keine BG mehr wegen eigener    Adresse). Dann müsstest du auch Leistungen bekommen.

Die Fragestellerin müsste vor einer Antragstellung (so wie jetzt der abgelehnte Antrag) erst mal im JC klären, ob man dort einen Auszug befürworten würde.

Nur weil irgend ein Verein, und wenn er 10mal mit dem JC zusammenarbeitet, meint, ein Auszug "wäre zu empfehlen", dann ist das doch nicht verbindlich!!.

Da müsste man schon mal selbst hin und die Leute überzeugen, wie wichtig ein Auszug für den FS wäre !!

Dann stelle beim JC einen Antrag das du dem Amtsarzt vorgestellt werden sollst

calisira 
Fragesteller
 08.01.2016, 19:11

und was soll der dann entscheiden??

Stadtreinigung  08.01.2016, 19:17
@calisira

Nicht entscheiden sonder feststellen was dein Problem ist-