JOB + nebenbei kleingewerbe

4 Antworten

Den holt man nicht einfach. Da geht man zum Finanzamt und meldet das an. Kann dann ein paar Wochen dauern bis man Post bekommt.

Geochelone  19.04.2015, 12:39

Da stimmt ja gar nichts ! Eine Gewerbeanzeige ist gemäß § 15 Abs. 1 GewO innerhalb von 3 Tagen zu bescheinigen. Also nix mit "ein paar Wochen". Außerdem ist für die Gewerbeanmeldung das Gewerbeamt (in vielen Städten gehört das zum Ordnungsamt) zuständig, nicht das Finanzamt. Und hingehen muss man auch nicht, es gibt schließlich diverse Postdientleister...

Johannisbeergel  19.04.2015, 18:43
@Geochelone

Den Nachweis kann man direkt mitnehmen ja, aber die Steuernr dauert per Post ein paar Wochen. Bei mir sogar 7 Wochen bis es endlich ankam. Und ja natürlich Gewerbeamt, ist bei uns im gleichen Gebäudekomplex, war ein Denkfehler sorry.

Hallo,

ja, eine Anmeldung ist unabdingar. Ich habe 20 € beim Bürgerbüro bezahlt und konnte eigentlich gleich loslegen. Da du sicherlich noch keine hochdotierten Aufträge an Land ziehs, brauchst du für die Buchhaltung auch nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung anzulegen (=in Excel 1xSpalte Einnahmen, 1xSpalte Ausgaben).

Weitere Informationen findest du auf:

https://www.djm-ecommerce.com/eigene-internetagentur-gruenden/

Eine Versicherung ist für den Anfang ebenfalls noch nicht notwendig.

Wichtig zum Schluss ist noch zu erwähnen, dass du deinem jetzigen Arbeitgeber davon Mitteilung machen musst. I.d.R. wird dein Chef nichts dagegen haben, wenn du ihm beteuerst, dass du Webdesign nur an den Wochenenden und Abends betreibst und nicht während der regulären Arbeitszeit, die deinem Boss "gehören" :-)

Viel Erfolg.

Dominique

Als erstes muss man den aktuellen Arbeitgeber darüber informieren. Wirklich Nein sagen darf er zwar nicht, aber er will natürlich wissen, dass du bei deinem normalen Job ausgeruht bist.

Ein Gewerbe musst du anmelden, ja. 

isopro 
Fragesteller
 19.04.2015, 11:56

Hi Johannis,

Vielen dank für die Info.

Muss ich dann einfach ein Gewerbeschein holen oder anders ?

Danke

ein Gewerbe anmelden oder reicht ein Gewerbeschein

Da gibt es doch keinen Unterschied ! Der sogenannte "Gewerbeschein" ist doch blos die Eingangsbestätigung einer Gewerbeanmeldung (Vordruck GewA1).

Als erstes holst du dir das schriftliche EInverständnis deines Arbeitgebers zur selbständigen Nebentätigkeit.

Dann Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die informieren das Finanzamt, das die einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschickt. Wenn dein voraussichtlicher Umsatz im ersten Jahr 17.500 € nicht übersteigen wird, kannst du dort die Kleinunternehmerregelung ankreuzen. Das bedeutet, dass du von deinen Kunden keine MwSt erheben und ans FA abführen musst.

Da dein steuerlicher Freibetrag schon bei deinem Hauptjob berücksichtigt ist, wird jjeder zusätzlich verdiente Euro versteuert. Deshalb lege dir unbedingt 1/3 deiner Gewinne für Steuer- und Versicherungsnachhzahlungen zur Seite.

wfwbinder  19.04.2015, 13:00

DH, genauso ist es.

isopro 
Fragesteller
 19.04.2015, 13:18

Hi Geochelone,

Vielen dank für die Info.

Also ich arbeite über eine Zeitarbeit Firma, und die muss ich auch informieren bzw. eine schriftliche Einverständnis verlangen ?

Danke

Geochelone  19.04.2015, 20:50
@isopro

In fast jedem Arbeitsvertrag steht, dass man eine Zustimmung zur Nebentätigkeit braucht. Die kann aber nur bei schwerwiegenden Gründen versagt werden, z.B. Konkurenz zum Betrieb oder Überlastung des Mitarbeiters.

Aeneas63  21.04.2015, 21:24

Alles völlig korrekt. Dem gibt's nicht hinzuzufügen!