Anrechnung Warengutscheine Hartz 4 Nebentätigkeit

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Genschenke und Gutscheine sind ein Geldwert und müssen angegeben werden! Du darfst nichts selbst eine Gegenrechnung mit H4 vornehmen.

Wurden natürlich mit angerechnet. Und zwar komplett! Stand auf der Abrechnung mit drauf, also musste ich denen das mitteilen. jetzt hab ich zwar Lebensmittel genug, aber für Rechnungen und Fahrkarten zur Berufsschule muss ich mir Geld leihen....

Die Warengutscheine wirst du doch sicher nicht auf dein Konto bekommen,man kann es mit der Ehrlichkeit auch übertreiben !

Wird sich ja nicht um ein Vermögen handeln und bis zu 50 € als Geschenk,pro Jahr,sollte es nicht als Einkommen zählen.

Oder denkst du,das jeder,der Sozialleistungen bekommt,eine Einladung zum Essen angibt oder ein Geschenk zum Geburtstag und das wissen sie auf dem Jobcentern / Sozialämtern,ganz genau.

Solange du kein zusätzliches Geld auf dein Konto bekommst,was dann auch nachweisbar ist,würde ich nicht aus jeder Mücke einen Elefanten machen.

Wenn die Gutschein in einer Abrechnung auftauchen, solltest du es dem JC mitteilen, denn auch solche Gurtscheine sind zumindest im Grundsatz anrechnungsfähiges Einkommen.

Da muss ich Isomatte mal ausnahmsweise Recht geben. Ich würde gar nichts sagen, die Gutscheine nicht angeben. Es ist mal eine Ausnahme und fertig.