Ist Stau höhere Gewalt? Und damit eine Ausrede für öfteres zu Spät kommen?
Ein Arbeitskollege kommt regelmäßig zu spät zur Arbeit, weil Stau ist. Das kann er natürlich nicht beeinflussen, aber es natürlich für alle anderen Beteiligten schwer, das immer wieder mit auffangen zu müssen.
Deswegen unser Disput, ob Stau höhere Gewalt ist, oder ob man es einplanen muss, und deswegen früher losfahren muß?
Und es ist ja nicht einmal im Monat, sondern eher 2 mal die Woche!
Wie sieht die Rechtslage da aus?
10 Antworten
Abmahnung?!
Wenn es regelmäßig der Fall ist, dann muß er es eben unbedingt einplanen..den Stau.. und sollte lieber 10/15 Minuten eher losfahren als ständig zu spät kommen..wenn es jeder tun würde???
Danke für den Stern
1 oder 2 mal kann das ja mal passieren, wenn es aber wie in deinem Fall so häufig vorkommt dann muss der Herr Kollege eben früher losfahren.
Der Arbeitnehmer hat pünktlich zum Dienst zu erscheinen, wie er das hinbekommt ist sein Problem.
Das wiederholte zu Spät kommen ist durchaus ein Abmahnungs- und Kündigungsgrund.
Ganz selten kann es so ausgelegt werden, aber nicht regelmäßig. Ist er ständig im Stau, muss er viel früher wegfahren oder umziehen, oder die Arbeitszeit ändern wenn es möglich ist.
Nein, Stau muss mit eingeplant werden!
Eine gesperrte straße wegen einem Unfall wäre aber durchaus höhere Gewalt.
Ist wie bei Schnee - auch da muss eine längere Fahrtzeit eingeplant werden!
Regelmäßiger Stau ist KEINE höhere Gewalt!
Wenn auf seiner Strecke so häufig Stau ist, muss er ihn natürlich mit einplanen. Er kann den Stau zwar nicht verhindern, aber durch vernünftige Wegeplanung umgehen. Wenn Regen angesagt ist und du lässt deine Dachfenster weit offen, ist der Schaden an deinen Möbeln ja auch keiner höheren Gewalt zuzurechnen.