Ist Mitwissen von Diebstahl strafbar?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie du mit deinem tollen Freund umgehen sollst, kann ich dir nicht sagen. 

Was ich dir aber sagen kann das "Mitwisserschaft" bzw eine Nichtanzeige einer geplanten Straftat nach § 138 StGB nur Strafbar bei bestimmten Verbrechen ist. Schnöder Diebstahl / Unterschlagung gehört nicht dazu. 

Zu solchen Widerlingen bricht man den Kontakt ab.

Verhält sich derjenige im Zusammenhang mit Deiner Person rechtswidrig, dann kannst Du dagegen vorgehen.

Bleibe bei Deiner Zurückhaltung, und begib Dich nicht auf sein Niveau!

Wenn Du erst jetzt Deine Mitwisserschaft bei der Polizei zugibst, könnte Dir daraus ein Vorwurf gemacht werden!

Wenn er Dich unberechtigter Weise, in irgend eine seiner Straftaten mit einbezieht, musst Du natürlich reagieren..

Warte doch, ob es was gegen dich unternimmt.

Geh ihm einfach aus dem Weg.

deine beweggründe sind ja nicht die, dass es dir um recht und ordnung geht, sondern, dass du dem eins auswischen willst..

da rückst du dich bei der polizei natürlich auch in ein ganz schlechtes licht. also: immer schön bei der wahrheit bleiben!