Ist mein Schwager ein Erbschleicher und was kann ich tun?

10 Antworten

Steh einfach deiner Mutter bei. Solange sie nicht "entmündigt" ist, ist sie selbst verantwortlich und kann allein entscheiden.

Ein Testament ist hier nicht nötig, denn die gesetzliche Erbregelung sagt 50/50.

Allerdings kann die Mutter die Nörgelschwester auf den gesetzlichen Anspruch von 25 % im Testament "herabstufen"! Allein der Hinweis auf die Möglichkeit der Erstellung eines solchen Testaments kann Wunder bewirken. Solange wie die Mutter lebt, kann sie mit dem Haus machen was sie will. Verkaufen, verschenken oder an den Tierschutzverein vererben. Im letzteren Fall (Tierschutzverein) würde den beiden Kindern jeweils 25% zustehen.

walterdealeman  21.09.2011, 18:37

..sagt die gesetzliche Erbfolge nicht 60 / 40%? Die Mutter erbt doch zu gleichen Teilen wie die Kinder und ich glaube nicht, dass die Mutter mit dem Erbteil machen kann was sie will, da die Kinder doch mitgeerbt haben.

So wie ich es lese..solltest Du wohl im Recht sein!!

Hat Deine Mutter ein Testament gemacht?? Sollte sie und Euch als Kinder zu gleichen Teilen als Erbe einsetzen?! Dein Schwager ist absolut nicht erbberechtigt und sollte sich, des lieben Friedens willen, doch mal da raus halten.

Sprich mit Deiner Mutter und, sollte es notwendig sein, bei einem Notar ein Testament aufsetzen.

Vor zwei Jahren starb mein Vater und das Erbe fiel an meine Mutter.

Das heißt es gab ein Testament. Sonst würde das Erbe zu 50 % (25% Erbteil und 25% Zugewinnausgleich) an die Ehefrau des Erblassers, also die Mutter und zu 50% an die Kinder des Erblassers fallen.

Nun müßte man wissen, ob es sich um ein gemeinschaftliches (Berliner) Testament handet, und was im Testament steht. Nach dem Tod des Vaters kann die Mutter ein gemeinschaftliches Testament nicht mehr ändern. Allerdings kann in dem Testament festgelegt sein, das die Mutter einen Schlusserben einsetzen kann oder ähnliches.

Was sie machen können, ist eventuell den Pflichtteil verlagen. Achtung, der verjährt in 3 Jahren nach Kenntniss. Allerdings muß man im Testament nachschauen, ob das negative Auswirkungen beim 2. Erbfall hat. (sogn. Pflichtteilsklausel). Sie können dann mit der Mutter vereinbaren, das die Zahlung des Pflichtteils bis zum Tod der Mutter gestundet wird.

Ja. Wenn die guten Taten deiner Schwester und ihres Mannes nie aus Nächstenliebe, sondern stets nur aus Eigennutz und der Aussicht auf ein größeres Erbe, geleistet wurden bist du menschlich im Recht. Denn dann ging es ihnen nicht um deine Eltern, sonderm ums Haus.

Rechtlich wüsste ich nicht, wie man da etwas machen sollte. Unterstütze deine Mutter und halte zu ihr.