Erbauschlag abgelehnt? Ist sowas möglich?

7 Antworten

Das Familiengericht lehnt die Erbausschlagung für das Kind in der Regel ab, wenn die Annahme des Erbes für das Kind von Vorteil ist.

Nun ist vom Vater der Opa gestorben und hat Schulden hinterlassen.

Klingt für mich danach, das Erbe entweder nicht überschuldet war, oder die Mutter dem Gericht auch auf Anforderung keine Nachweise vorgelegt hat.

Woher weiß denn die Familienhelferin ob das Erbe ausgeschlagen werden kann oder nicht?

War ein Familiengericht involviert? Evtl. sind unbekannte Vermögenswerte aufgetaucht.

Oder wurde vielleicht die Frist für die Ausschlagung versäumt?

Die Mutter hat es der Familienhelferin erzählt, weil es nicht so einfach ist in der Familie und deswegen eine Familienhelferin vorhanden ist.

Die Mutter war angeblich nur auf dem zuständigen Amtsgericht und hat was unterschrieben das sie das Erbe ausschlagen will. 

Heute wäre wohl ein Schreiben gekommen, dass dieser Antrag abgelehnt wurde.

@Massel85

Ist mir völlig unbekannt, dass das abgelehnt werden kann.

Das Einzige, was ich mir vorstellen kann, ist, dass da doch Vermögenswerte vorhanden sind. Dann stellt sich das Familiengericht quer.

Ich würde das mal an den sozialen Dienst vom Jugendamt weitergeben.

Man kann ein Erbe annehmen. Wenn  sich dann später zeigt, das man mehr Schulden als Vermögen geerbt hat, hat man Pech und muß die Schulden bezahlen.

Man kann ein Erbe ausschlagen, z.B. wenn man weiss das man nur Schulden erben würde. Dann wird ein Nachlaßpflger bestellt, der versucht das bestmögliche herauszuholen, und der Rest ist dann das Problem der Staatskasse.

Und man kann ein Erbe unter dem Vorbehalt annehmen, das man nur die Schulden bezahlt, die durch die Erbmasse abgedeckt sind. Das ist die beste Lösung, wenn man sich nicht sicher ist aus was die Erbmasse besteht.

Jeder Erbe (bzw sein gesetzlicher Vertreter) ist in seiner Entscheidung welche der 3 Varianten er wählt völlig frei. Ich habe noch nie gehört, das ein Erbverzicht abgelehnt wurde. Wenn ein minderjähriges Kind der Erbe ist, kann es vielleicht sein das die Entscheidung vertagt wird, bis das Kind volljährig ist. Um sicher zu sein hinterher nicht einen Berg Schulden zu haben, sollte die Mutter mal zur öffentlichen Rechtsberatung, oder zu einem Rechtsanwalt gehen.

Die Mutter hat das Erbe für das Kind ausgeschlagen. Heute haben wir von
der Familienhelferin die Info bekommen, dass der Antrag zum ausschlagen
des Erbes abgelehnt wurde.

Tatsächlich ist die Erbausschlagung eine schlichte Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht und kein Antrag. Demzufolge kann dieser auch nicht abgelehnt werden.

In dem genannten Kontext gibt es eigentlich nur 3 mögliche Varianten:

a) Die Erklärung der Mutter war gegenüber dem Nachlassgericht nicht form- oder fristgerecht erfolgt (-> § 1944 respektive 1945 BGB) - dies gilt auch und insbesondere in Hinblick auf die *zwingend erforderliche* Zustimmung beider Elternteile respektive das Vorliegen einer beglaubigten Vollmacht;

b) das zuständige Familiengericht hat die Entscheidung aufgehoben (-> § 1642 ff BGB), oder

c) die Mutter und/oder der Erbe sind Empfänger von Sozialleistungen - in diesem Fall ist eine Erbausschlagung gem. § 93 SGB XII unzulässig, solange der Nachlass werthaltig ist.

Der Antrag kann nicht abgelehnt werden, weil es kein Antrag, sondern eine Erklärung ist. Diese Ausschlagungserklärung hat das Nachlassgericht entgegenzunehmen. Ob die Ausschlagung wirksam ist, ist die andere Frage. Diese Frage wird vom Nachlassgericht aber nur im Erbscheinsverfahren geklärt.
Eventuell meinte sie auch die Genehmigung des Familiengerichts. Denn das Familiengerichf muss in diesem Fall die Ausschlagung genehmigen. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung kann wiederum zurückgewiesen werden.