Hallo habe ich eine Anspruch auf das Grundstück meiner Mutter?

10 Antworten

Natürlich kann jeder Mensch mit seinem Eigentum und auch mit seinem Geld machen, was er will. Wenn man Etwas erbt, dann ist es praktisch ein Geschenk. Doch natürlich gibt es Ausnahmen und darum würde ich an Deiner Stelle nachdem Deine Mutter verstorben ist einen Anwalt aufsuchen, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat. Du kannst aber auch im WWW Dich vorher schlau machen, denn es gibt da glaube ich eine Klausel, dass Schenkungen im Zeitraum von 10 Jahren vor dem Ableben u.U. auch noch mit zur Erbmasse gehören. 

Deine Mutter wird ihre Gründe haben, warum sie möchte, dass Dein Bruder das erhält und Ihr Nichts. Doch wenn Du dagegen angehen möchtest, dann stelle Dich darauf ein, dass sich ein Anwalt über Deinen dann erstrittenen Erbanteil freut und wenn Du vielleicht trotzdem verlierst, dann hast Du trotzdem die Kosten.

Warum fragst Du nicht Deine Mutter, warum sie solche Unterschiede macht und vielleicht kümmert sich Dein Bruder hat viel mehr um sie oder Deine Mutter meint, dass Dein Bruder das Grundstück braucht, damit er im Leben besser klar kommt und Euch Beiden zutraut, dass Ihr sehr gut ohne ihre Hilfe klar kommt. Vielleicht konnte sie sich auch intensiver um Euch kümmern, als Ihr klein ward und ward darum auch besser in der Schule oder, oder, oder.... Sie wird einen Grund haben. 

Wenn Du selber Kinder hast, dann überlege heute schon, dass Du das Erbe für Deine Kinder mit jeder nutzlosen Anschaffung verprasst. Überlege Dir darum jeden Friseurbesuch und mache Deinen Freunden keine Geschenke, denn das Geld, was Du dafür ausgibst, gehört Dir doch gar nicht. 

Sie kann das machen. Beim Erbfall, gehen zwei Söhne leer aus, wenn sie nach 10 Jahren bei Übertragung stirbt. Sollte sie vor 10 Jahren, bspw. in 5 Jahren sterben sollte, dann muss gerechnet werden. (Ausgehend, dass die 3 Söhne Erben sind)

((Wert des Grundstücks geteilt durch 10 Jahre mal 5 Jahre) geteilt durch 3 Erben ) mal 0,5 Pflichtanteil

das wäre dein Pflichtanteil, der dir auch nach einer Enterbung im Testament zustehen würde. Bei einem Grundstückwert von 100.000 € wären das 8333 €.

Hoffe ich schreibe keinen Blödsinn, korrigiert mich bitte!

Momentan solltest du Recht haben. Aber beim Erbrecht wird aktuell so viel verändert und herumgepfuscht, dass sich sogar viele Notare nicht mehr auskennen.

Ihre Mutter darf mit Ihrem Vermögen machen, was sei will; darauf haben Sei keinerlei Einfluß!

Überlebt Sei dise Schenkung, um 10 Jahre, dann stehtn Ihnen nicht einmal mehr ein Pflichtteilsyanspruch im Erbfall zu.

Zu Ihrem Trost mag noch erwähnt sein, dass auch Sie mit Ihrem eigenen Vermögen tun dürfen, was immer Sie möchten.

Pech. Deine Mom kann damit erstmal machen was sie will.
Sollte mal der Erbfall eintreten, ist es durchaus möglich, da etwas zu erstreiten, aber ob es sich lohnt...

Erstmal kannst du nix machen!

Wenn ich etwas besitze gehört es mir. Ich kann damit  machen was ich will. Da kann mir niemand reinreden.

Es mag nicht gerecht sein. Aber so ist es. Deine Mutter hat sich dazu entschieden. Sie sieht wohl mehr Sinn darin ihm das Grundstück zu geben. Vieleicht geht er besser mit Besitz um, oder er hat die schöneren Pläne damit - oder sie mag ihn einfach lieber.

Das ist jetzt nicht mehr zu ändern.