Können Geschwister mein Hausgutachten anfechten bei ihrem Pflichtteil?

6 Antworten

Rechtliches dahingestellt, aber irgendwie verstehe ich deine Mathematik nicht. 21.000 € sind gerade mal 10 Prozent des eigentlichen Wertes. Damit wäre der Wert durch 10 geteilt. Auch du hast ja einen Pflichtteil, den du einbehalten kannst. Damit wäre der Wert doch durch 5 zu teilen. Einen Teil behältst du und die anderen 4 bekommen jeweils ihren Anteil.

Jeglicher mit Fachkenntnissen kann mich natürlich gerne korrigieren, aber ich würde das einfach vom Notar ausrechnen lassen, damit gibt's keine Streiterein.

Danke ja - Vom Notar ist noch nichts gekommen - vom Nachlassgericht - das geht ja eigentlich automatisch

@niddeldiddel

Du hast noch keine Nachricht vom Nachlassgericht und hast schon den Gutachter beauftragt?

War der Erbvertrag denn gerichtlich hinterlegt, oder wohnst du in BW? Automatisch vom Notar kommt nämlich ansonsten nichts.

Meine Mutter ist gestorben.

Mein Beileid.

Sie hat mir das Haus vererbt und ich muss den Pflichteil an meine Geschwister ausbezahlen. Ein Gutachter hat das Haus auf 210 000 Euro geschätzt.

Wer hat den Gutachter denn ausgewählt und warum? Man kann das i.d.R. billiger auf Grundlage der Bodenrichtwerte selbst berechnen; liegt allerdings Renovierungsstau oder Sanierungsbedarf vor, dann ist der Gutachter vermutlich die bessere Wahl. Aber die Geschwister können dennoch verlangen, dass die Berechnung nach Ertragswert erfolgen soll.

Das heisst meine Geschwister (4 Stück) bekommen die Hälfte von der Hälfte, das sind 21 000 Euro für jeden oder?

Bei einer Summe von € 210000.-- und 5 Erbberechtigten zu (1/5 : 2) = 1/10 ist das richtig (alle anderen Kosten außen vor lassend).

Mach Ihnen das Gutachten und auch die Kosten hierfür zugänglich (die darfst du auch anteilig vom Erbe in Abzug bringen).

Wenn es Ihnen nicht passt, können Sie ja klagen, dann müssen sie aber die Gerichtskosten selber zahlen.

danke, das denke ich auch

Vielen Dank für Deinen Rat

Wenn kein weiteres Vermögen in den Nachlass fällt, ist alles richtig. Das Gutachten ist aus der Erbmasse zu zahlen, so dass sich streng genommen der Pflichtteil pro Kopf um 150,-- € reduziert ( 1.500 : 5 : 2 ). Wenn ein Pflichtteilsberechtigter das Gutachten nicht akzeptiert, kann er gerne ein neues einholen, dann aber auf eigene Kosten.

Vielen Dank, jetzt werde ich erst mal abwarten, was vom Notariat kommt.

@niddeldiddel

Warum soll etwas von einem Notariat kommen? Haben deine Geschwister einen Notar eingeschaltet?

Die Rechnung stimmt: Der gesetzlichen Erbquote von euch 5 Geschwistern von 1/5 oder 42.000 EUR steht ein dazu hälftiger Pflichteil i. H. v. 21.000 EUR zu, den du allen vier Geschwistern ausbezahlen müsstest.

Nun ist deine Wertermittlung selbst durch einen anerkannten Gutachter für die Pflichtteilsberechtigten nicht verbindlich.

Kämen die Geschwister etwa durch Berechnung n. §§ 131 ff. BewG zu der Erkennis, das der Grundbesitzwert nach Ertragswertverfahren deutlich über dem Gutachterwert läge?

G imager761