Muss man Abriss von Garage genehmigen lassen?

6 Antworten

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Garagen dürfen in den meisten Gemeinden ohne Genehmigung abgerissen werden, allerdings gibt es in JEDER Gemeinde Auflagen, wie viele Stellplätze vorhanden sein müssen für jedes Haus. Falls er diese Anzahl unterschreitet, ist er gesetzlich gezwungen, einen anderen Stellplatz zu errichten oder für (meist) 10.000 Euro einen öffentlichen Platz von der Stadt zwangszukaufen.

Wahrscheinlich braucht er keine Genehmigung, es hängt aber von der Garagengröße ab und ob die Garage an ein anderes Gebäude angebaut ist. Und von der jeweiligen Land-Bauordnung.

Fragen in der Gemeinde schadet nie, die wissen auch, wo ggf. irgendwelche Kanalleitungen, Wasserleitungen usw. liegen. Auch das vor dem Loslegen erfragen bei allen "Sparten".

Schaue mal in die aktuelle VOB...:-)

@Poppey17262

Was hat die VOB damit zu tun? Sorgfaltspflicht? Okay. Aber wohl kein Baurecht beinhaltet.

Nein, du brauchst keine Genemigung dafür... Selbst wenn er dort wieder ein Carport hinstellen wollte, bräuchte er erst eine Baugenemigung, wenn er ein Dach mit einem Seitenverhältniss von 26*grad Bauen würde. Also..., ran an die Arbeit. Gruß Poppey

Um ein Gebäude abreissen zu können, benötigt man heute keine Genehmigung mehr. Man braucht sein Vorhaben nur noch beim Bauamt anzuzeigen. Der Abriss von kleineren Gebäuden bis zu einer Größe von 300 m³ umbautem Raum oder Mauern, Pfähle und Masten ist sogar anzeigenfrei.

Bitte unbedingt mit der Baubehörde abklären! normalerweise ist auch der Abbruch eines Bauwerkes ab einer bestimmten Größe Bewilligungspflichtig!