Ist es strafbar wenn man bei Facebook mehrere negative Bewertungen abgibt?
Viele Selbstständige haben eine FB-Seite. Die meisten haben auch die Bewertungsfunktion an. Darf man einem Geschäft, einem Restaurant oder einem Verein, viele negative Rezessionen geben ? Also mit vielen Fake-Accounts. Falsche Tatsachen werden dabei nie behauptet, sondern lediglich negative Bewertungen gegeben. Macht man sich damit strafbar ?
7 Antworten
Es ist egal ob es strafbar ist oder nicht.
Wenn du mit einer Leistung des jeweiligen Unternehmens unzufrieden bist, dann gib entsprechend EINE schlechte Bewertung unter deinem Namen ab. Alles andere ist geschäftsschädigend, überflüssig und kindisch.
Bei einer schlechten Erfahrung sollte man, trotz allen Ärgers, sachlich bleiben und sich zusammenreißen.
Wenn du damit einen Konkurrenten schädigen willst, dann kann ich nur sagen das dies asoziales Verhalten ist. Wenn der Konkurrent besser ist, dann sollte man sich selbst mal fragen was er besser macht und man selbst besser machen könnte.
Man sollte durch Leistung und durch gute Produkte überzeugen und nicht indem man andere sabotiert.
Die Fake Accounts sind strafbar, schlechte Bewertungen geben aber nicht.
Trotzdem würde ich mich auf mein eigenes Produkt/Geschäft konzentrieren. Was bringt es dir wenn der Gegner schlecht ist, aber du nur mittelmaß? Sei lieber der beste, dann musst du auf solche Tricks gar nicht zurückgreifen. Da kommen die Leute wie von alleine zu dir und du bekommst immer die besten Bewertungen und Kommentare!
wenn du dich als andere Person ausgibst dann schon
Kommt vielmehr darauf an welchen nutzen du daraus ziehen möchtest. Wenn du beispielsweise ein eigenes Produkt vertreibst und deine Mitstreiter schlechter stellen willst durch negative Bewertungen, dann kann es echt teuer für dich sein. Da bringt die Meinungsfreiheit auch nichts!
Sollte die negative Meinung tatsächlich der Wahrheit entsprechen und du auch dies beweisen kannst, dann solltest du nichts befürchten.
Eine Meinung kann niemals der Wahrheit entsprechen
Also lügen wir stets wenn wir eine Meinung äußern? Eine interessante Aussage, vor allem wenn es um rechtl. relevante Dinge geht.
Nein. Die objektive Wahrheit ist - per Definition - nicht der Maßstab für Meinungen (zumindest nicht soweit es um die §§ 185 ff. StGB oder Art. 5 GG geht). Nur Tatsachen können wahr oder falsch sein. Meinungen können dagegen nicht als richtig oder falsch erwiesen werden. Daher kann eine Meinung auch nicht der Wahrheit entsprechen.
Mit "kann"
....kann ich leben. ;o)
Ich nahm an du unterstellst generell, das jede Meinung eine Lüge sei.
Die Meinungsfreiheit hätte so keinen Wert mehr....
- Unlauterer Wettbewerb
- Rufschädigung
- Geschäftsschädigung
Fake Accounts zu erstellen ist strafbar. - Mach ich aber selber :D
Nach welchem Paragraph des Strafgesetzbuches?
Warum sollten Fake-Accounts strafbar sein?