Ist es sein Eigentum, wenn er es zwar bezahlt hat, aber mein Name auf der Rechnung steht?

7 Antworten

Normalerweise dem, der das Gerät bezahlt hat und das nachweisen kann. Der Rechnungsempfänger ist nicht zwangsläufig der Eigentümer.

Es gehört ihm - wenn er nachweisen kann dass er es Bezahlt hat und du lediglich bestellt hast, dann hast du nur die Rolle eines Vertreters übernommen.

Rechtlich gesehen demjenigen, der es durch Belege nachweisen kann.

hmm, ich würde rein rechtlich sagen, dass er dir gehört, auch, wenn es unfair ist, aber offiziel bist du die käuferin

Derjenige, der es bezahlt hat und den Nachweis führen kann, ist m.E. der Eigentümer.