Hausfriedensbruch bei gemeinsamen Eigentum
Seit 2 Jahren leben mein neuer Freund und seine Nochfrau getrennt im gemeinsamen Haus. Beide sind 50 % im Grundbuch, da sie jedoch lediglich einen Minijob hat, trägt er noch alle Kosten und das Darlehen.
Eine Vereinbarung war, keine neuen Freunde kommen ins Haus. Er hatte das aufgehoben.
Nun verweigert sie den Einlass seiner Freundin. Kann es für ihn zum rechtlichen Nachteil kommen, wenn er das nicht einhält, d. h. wäre es Hausfriedensbruch, wenn er der Freundin die Erlaubnis gibt. Oder wäre ihm das bei der Auseinandersetzung um das Hauseigentum rechtlich nachteilig auszulegen. Das einzige was seine Nochfrau zum Haus beigetragen hat die letzten 10 Jahre waren nie materiell. Sie steht nur aus lauter Gutmütigkeit im Grundbuch, ohne selber was bezahlt zu haben.
Da dieser Zustand schon lange anhält und noch eine Weile so sein wird, wäre es eine dringende Frage, ob der mit Einlass selber Schaden hat.
Die Frau hat auf ihn den Finger damit drauf
5 Antworten
Die Frage ist wohl eher wie Du Dich in der Sache fühlst. Wenn Dir deren Beziehungskrieg egal ist, solltest Du zu ihm ziehen. Wenn nicht, suche Dir einen anderen Freund.
Außerdem wäre es eine Frage von deren Ehevertrag. Wenn er keine Gütertrennung hat, könnte er Probleme bekommen.
Das Getrenntleben hat auf die spätere Auseinandersetzung des gemeinsamen Eigentums keinen Einfluss; getrennt leben heißt nach § 1567 BGB die Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft; z.B. dürfen dann Bad und Küche zwar gemeinsam (durch beide) benutzt werden aber nicht gleichzeitig; jeder muss also auch innerhalb des Hauses seinen eigenen Bereich haben der dann auch zu den ausgemachten Zeiten nicht durch den anderen Partner (oder dessen Besuch) beeinträchtigt werden darf; Hausfriedensbruch läge nur dann vor, wenn die andere Person den Lebensraum der getrennt lebenden Partnerin/Partner beeinträchtigt;
ich würde mich bei einem Anwalt erkundigen,es kann doch nicht angehen einer bezahlt nur und der andere stellt nur Regeln auf
Kommt immer auf die "Vereinbarung" an. Ist sie schriftlich fixiert oder nur mündlich ? Wenn sie nur mündlich ist, dann hat die Ex ja nichts in der Hand und kann nicht gegen ihn vorgehen. Das sind ja mittelalterliche Verhältnisse bei den Beiden !!!!
Also grundsätzlich hat sie ein Hausrecht, d. h. wenn sie sagt ich möchte nicht, dass der und der mein Haus betritt, dann kann sie das. Hatten bei uns in der Nachbarschaft, den Fall, dass Ex mit ein paar Freunden ihre Möbel holen wollte, da sie Sachen mitnehmen wollte die er da haben wollte, wurde die Polizie gerufen, als die ihm sagt, dass sie wegen der Sachen nichts machen könnten, da gemeinsames Eigentum fragte er, " Aber das ist doch mein Haus, das heisst doch ich kann denen den Zutritt verbieten ?!" Als der Polizist bejahte, tat er das damit seine Frau allein schleppen musst. Tja da drehte sie sich zum Küchenfenster um und sagte zur neuen Spusi ihres Mannes " Würden sie bitte umgehend mein Haus verlassen!" Der Mann schaute den Polizisten an und der lächelte nur und meinet " Sie sollte dieser Auffordeung umgehend nachkommen, sonst müssten wir dienstlich einschreiten!" Tja nun hat er zwar Möbel aber sien Freundin musste mit ihrem schon im Haus befindlichen Sack und Pack ausziehen. und befrendete Nachbarn der Ehefrau haben ihr am Anfang zweimal gesteckt, dass sie Nachts da war. Polizei da und Tschüß. Und wir hatten immr Live Show in der Straße. Hat aber auf Eigentumsklärung keine Auswirkung