Wie werden Überstunden bei einem Festgehalt berechnet?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst einmal die Ermittlung des Entgelts pro Stunde.

Arbeitzeit / Woche 35,00 Stunden

Arbeitszeit / 3 Monate 455,00 Stunden (35*13 Wochen)

Arbeitszeit / Monat 151,67 Stunden (455/3 Monate)

Monatsentgelt: 1900,00 €

Stundenentgelt: 12,53 € (1900/151,67)

Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die belegbaren, jedoch nicht gezahlten Überstunden nachträglich auszahlen?

Wenn es betriebliche Praxis ist: ja

Verfallen Überstunden nach einer Zeit ?

Wenn ja, wann ?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Damit hätte der Arbeitnehmer aber auch mehr als vereinbart in die Sozialkassen gezahlt. Würde sich dadurch z.B. sein Anspruch auf Arbeitslosen- oder Wohngeld ändern?

Auf das Arbeitslosengeld wird es keine Auswirkungen haben, da - falls sie bezahlt werden - als "Einmalzahlung" gewertet werden und somit nicht zum "laufenden Entgelt" gehört.

Auf die Rentenhöhe hat es nur einen - geringen - Einfluss.

Wohngeld: muss ich passen, dazu wird sich sicher noch jemand äußern.

Vielen lieben Dank - genau nach dieser Erklärung habe ich gesucht!

Auch dein Stil, wie du komplexe Sachverhalte, einfach und nachvollziehbar beschreibst, ist sehr hilfreich gewesen.

Eine Frage hätte ich dennoch.

Du schreibst:

Arbeitszeit / 3 Monate 455,00 Stunden (35*13 Wochen)

Meine Frage:

Rechnet man grundsätzlich mit 3 Monaten (13 Wochen) ?

@heurekaforyou

ja, 13 Wochen sind ein glattes 1/4 Jahr. Wie Du selbst errechnet hast, bleibt das Ergebnis gleich mit Deiner aufs Jahr bezogenen Rechnung

Bei einem Festgehalt ist es egal wieviele Arbeitstage der Monat hat.

Du erhälst IMMER den gleichen Festghalt.

In deinem Beispiel erhälst du jeden Monat die 1900€ Brutto.

Deine Aufzählung liegt völlig daneben.

Ich habe bereits in meiner Frage erwähnt, dass meine Berechnung sehr wahrscheinlich nicht richtig ist.

Aber was du da schreibst - wusste ich schon. Darum heißt es ja auch bestimmt Festgehalt - oder?

Es wäre schön gewesen, wenn du mir auch sagen könntest, womit ich bei meiner Aufzählung völlig daneben liege.

Vielleicht siehst du dir noch einmal die Frage an. Es geht eigentlich um etwas ganz anderes.

In Ergänzung zur Berechnung: ( Gibt auch Stundenlohnrechner zu googeln) ;-)

die Überstundenvergütung könnte über Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein. Es könnte im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag eine Vereinbarung über den Verfall von Überstunden geben.

Der AN würde sinnigerweise erst seine Überstunden abfeiern, nicht mehr zu erfüllender Urlaubsanspruch muss ausgezahlt werden.

https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/ueberstunden/1012398.html

Inwieweit sich dies nun aufs Wohngeld auswirkt? Wäre der Ausgleich als Freizeit erfolgt - mal nicht,

Ist man aber in der Situation: sollte man auch selbst die Stunden im Auge behalten: wenn viele Stunden auf einmal ausbezahlt werden, macht sich dies natürlich auch in den Steuern im Verhältnis Brutto/ Netto bemerkbar.