weihnachtsgeld wurde gepfändet

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Zum Weihnachtsgeld: Unpfändbar bis zur Hälfte des mtl. Einkommens, maximal aber 500,- Bei Ihnen also nicht pfändbar.

Urlaubsgeld ist nicht pfändbar, solange es im Rahmen des Üblichen ( z.B. alle Beschäftigten der gleichen Gruppe erhalten die gleiche Höhe) ist.

Überstundenvergütung ist nur zur Hälfte pfändbar.

Alle hier in §§ 850ff ZPO genannten Freibeträge, sind Bruttobeträge !

Zu prüfen wäre, wer den Pfändungsbetrag festlegt? Ist es der Arbeitgeber, muß bei diesem gegen die falsche Berechnung der Pfändungsbeträge widersprochen werden.

Vom Treuhänder werden Sie nichts zurück erhalten. Es ist Aufgabe ihres AG den richtigen Betrag auszuzahlen und sich anschließend wegen der zuviel überwiesenen Beträge mit dem TH auseinander zu setzen.

Wird der Betrag durch den TH berechnet, sollten Sie anhand ihrer eigenen Berechnung Widerspruch einlegen und beim Insolvenzsgericht schriftlich um Richtigstelllung und Auszahlung des zuviel einbehaltenen Betrages bitten.

MfG Paps von "Pleite-was-nun.info"

herzlichen dank für ihre hilfreiche antwort.

Du solltest Dich mit deinem TH mal in Verbindung setzen. Da das Weihnachtsgeld bis auf 500 € pfändbar ist. D.h. , eigentlich dürfte der TH von dem Weihnachtsgeld keinen Cent sehen. Genauso verhält es sich mit dem Urlaubsgeld, es ist nicht pfändbar. Warscheinlich , obwohl gleiche Gesetzgebung in den Ländern , handeln manche TH so wie die gerade lustig sind ? der eine zieht Gelder ein , die dieser gar nicht einbeziehen darf, manch andere vergißt auch mal etwas . Auf jeden Fall mal mit dem TH reden und klären.

alles was über der pfändungsgrenze liegt,ist weg, und bleibt weg!!dir ist doch ein insolvenzanwalt zugewiesen worden! das ist eigentlich die person die all deine fragen, beantworten kann.

Das was gepfändet wird, schuldest du irgenwelchen Leuten/Firmen. Schon mal darüber nachgedacht?

jetzt komm mir nicht damit an. wenn du keine ahnung hast dann behalt bitte deine meinung für dich. dementsprechend arbeite ich auch sehr hart.