Ist es rechtlich erlaubt einen Raum in seinem Haus zu haben der für die Einbrecherabwehr gedacht ist?
Ich hatte an einen Raum gedacht wo die Decke runterfährt und die Tür automatisch schließt, in der Mitte liegt ein Bündel Geld.
Wäre es legal einen solchen Raum zu haben? Wenn jemanden etwas passiert hat ja niemand gesagt derjeninge soll in mein Haus gehen.
Ich finde das wäre das gleiche wie wenn ein Einbrecher über meine Schuhe fällt und sich das Genick bricht.
13 Antworten
Vergiss es! Schon allein aus dem Grund, weil auch ein Unglück damit passieren kann - abgesehen wäre es strafbar.
Früher hat es auch Menschen gegeben, die rund um ihr Grundstück Tafeln mit "Achtung Legschüsse!" aufgestellt haben - und auch welche, die sich selber damit verletzt haben. Diese Art der Gefahrenabwehr ist unverhältnismäßig und daher strafbar. Wenn du die Decke weglässt, sieht es besser aus - man darf einen Einbrecher festhalten bis die Polizei eintrifft.
Grundsätzlich hat bei uns der Staat das Gewaltmonopol und das ist eine ganz wichtige Eigenschaft einer modernen Gesellschaft: es wäre ganz schlecht, wenn jeder das Recht in die eigene Hand nehmen würde. Das wäre dann Lynchjustiz und für jeden ein gesetzloser Zustand.
Natürlich kannst du einen Raum zur Verfügung stellen, wenn du willst. Die Frage ist, ob du wegen Mord oder fahrlässiger Tötung oder so eingebuchtet wirst oder es dich selber erwischt. Kann schliesslich auch ein Baby rein laufen.
Ich gehdavon aus, dass du noch sehr jung bist und noch die Gelegenheit hast, auch Komplexe Dinge lernen zu durchdenken.
Dazu hättest du kein Recht. Und als Strafe wartet die höchste Strafe, die ein deutsches Gericht zu geben vermag: Lebenslänglich wegen Mordes. Es ist mindestens 1 Mordmerkmal vorhanden.
Ist auch eine Kamera installiert, mit der du genüsslich des Geschehen verfolgen kannst? In einer Edgar Alen Poe Geschichte kommt so eine Decke vor. Ich glaube, in einem James Bond Film kam auch sowas vor. Kam das nicht auch in "Per Anhalter durch die Galaxis" vor. Ganz am Anfang im Vogonen-Raumschiff.
Das ist nicht so einfach: Wenn klar ersichtlich ist dass du eine Falle gebaut hast wird man dich wegen Freiheitsberaubung oder Körperverletzung verknacken.
Und dass die Zimmerdecke ausgerechnet dann einstürzt wenn ein Einbrecher drunter steht, an diesen "Zufall" glaubt niemand.
Wenn du aber einen dicken Balken auf der Schulter hast, dich wegen eines Geräusches hinter dir umdrehst und der Balken den Einbrecher dummerweise trifft--dann, ja dann is das gewissermassen ein Unfall.
Wenns nicht gerade im Erdgeschoss ist kann man ihm auch mit dem Hammer eine verpassen, man muss dann nur das Fenster aufmachen ihn runter werfen und den Hammer neben seine Kopf legen. dann isser halt vor Schreck aus dem Fenster gefallen mit dem Kopf aufn Hammer der da rumlag.