Ist es möglich, von einer Hauüberschreibung zurückzutreten bevor der Grundbucheintrag erfolgt ist?

6 Antworten

Das Ganze ist notariell abgewickelt worden.

Egal was der Sachstand ist, aus dieser Situation kommt ihr nur gemeinsam heraus. Wenn die Eltern nicht zustimmen, habt ihr schlechte Karten. Und wer soll euch das Geld geben? Glaubt ihr die Eltern bekommen einen Kredit in der Höhe?

Zusammenziehen will immer gut überlegt sein.

Wir haben von unseren Eltern das Haus überschrieben bekommen und ihnen ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt.

Damit ist der Vorgang abgeschlossen.

Wir haben die noch offene Belastung für das Haus in Höhe von 230.000Euro durch den Verkauf unserer eigenen Immobilie ausgeglichen und knapp 80.000Euro investiert, damit es ein bewohnbares 2-Familienhaus wird.

OK. Das ist ja nun nicht gerade ein Projekt, das man mal schnell zwischen Tür und Angel angeht.

Der Grundbucheintrag ist noch nicht abschließend erfolgt.

Irrelevant.

Da es bereits jetzt nach knapp 5 Monaten zu größeren Streitereien kommt und es sich für uns als große Fehlentscheidung herausstellt, möchten wir wissen, ob wir von der Überschreibung "zutücktreten" können

Nein. Ihr könntet höchstens einvernehmlich mit einer erneuten Übertragung des Status quo ante wiederherstellen, müsstet dafür aber erneut zum Notar und würdet erhebliche Beträge bezahlen müssen.

und auch das Geld für das übernommene und bereits getilgte Darlehen von 230.000 zurückfordern können.

Nein. Das wäre - wenn überhaupt - im Rahmen der erneuten Übertragung vertraglich möglich, würde der Zustimmung der Parteien bedürfen und zudem mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen behaftet sein. Es stellt sich auch die Frage, woher die Eltern denn bitte den Betrag in Höhe von € 230000.-- nehmen sollen, den ihr getilgt habt.

Aus der Sache kommt ihr jetzt nicht mehr heraus. Vermietet eure Hälfte, und sucht euch dafür eine andere Wohnung.

LordHelmchen82 
Fragesteller
 08.03.2019, 09:21

Wie sähe es denn aus, wenn wir das Haus einvernehmlich verkaufen würden und unsere eigene Forderung wäre der getilgte Kredit von 230.000 € und ein Teil der Investitionen zurückzuerlangen? Das könnte man doch vielleicht vertraglich vor einem Verkauf festsetzen lassen? Dürfen wir unsere Wohnung vermieten, also das Haus nicht als Eigennutz behalten? Oder hätte das große steuerliche Nachteile? Wir könnten die Angelegenheiten durch eine Hausverwaltung regeln lassen, um etwas Luft rauszunehmen?!  

Einen Rücktritt vom Übertragungsvertrag gibt es nur, wenn der andere Vertragspartner (also hier deine Eltern) seinen verrraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt. Ansonsten kannst du nur versuchen, den Übertragungsvertrag einvernehmlich, also durch einen - wieder notariellen - Aufhebungsvertrag, rückgängig zu machen. Am besten sollten die Beteiligten das mit dem Notar besprechen, der den Ü-Vertrag beurkundet hat. Er wird euch auch Auskunft darüber geben können, was in Bezug auf das Grundbuch zu tun ist, insbesondere ob die Eintragung aufgrund des Ü-Vertrags noch aufzuhalten ist oder ob ggf. eine Rückauflassung an die Eltern erfolgen muss. Auf jeden Fall kann eine derartige Rückabwicklung sehr aufwendig und mühsam sein, auch was das persönliche Verhältnis der Parteien untereinander betrifft. Wichtig ist auch, ob diie Geldtransfers rückgängig gemacht werden können, insbes. ob die Mittel dafür zur Verfügung stehen würden.

LordHelmchen82 
Fragesteller
 08.03.2019, 09:20

Wie sähe es denn aus, wenn wir das Haus einvernehmlich verkaufen würden und unsere eigene Forderung wäre der getilgte Kredit von 230.000 € und ein Teil der Investitionen zurückzuerlangen? Das könnte man doch vielleicht vertraglich vor einem Verkauf festsetzen lassen? Dürfen wir unsere Wohnung vermieten, also das Haus nicht als Eigennutz behalten? Oder hätte das große steuerliche Nachteile? Wir könnten die Angelegenheiten durch eine Hausverwaltung regeln lassen, um etwas Luft rauszunehmen?!  

Sehe ich das richtig, einen notariell beurkundeten Schenkungsvertrag.

310.000,00 € für ein 2-Familienhaus mit lebenslangem Wohnrecht für die Eltern ist schon mal eine Menge Geld, dazu der Streit und die Ungewissheit, wenn beide im Altenheim hohe Kosten verursachen.

Allerdings steht dem Beschenkten als Alternative die Möglichkeit offen, statt der Rückgabe des Geschenks einen angemessenen monatlichen Unterhalt an den/die Schenker zu zahlen.

Sind die Schenker einverstanden, kann Rückabwicklung notariell erfolgen, wobei hier sicher der Betrag von 230.000,00 €, den Ihr für die Lastenfreiheit der Immobilie aufgewandt habt, nicht mehr zur Disposition steht.

LordHelmchen82 
Fragesteller
 08.03.2019, 09:21

Wie sähe es denn aus, wenn wir das Haus einvernehmlich verkaufen würden und unsere eigene Forderung wäre der getilgte Kredit von 230.000 € und ein Teil der Investitionen zurückzuerlangen? Das könnte man doch vielleicht vertraglich vor einem Verkauf festsetzen lassen? Dürfen wir unsere Wohnung vermieten, also das Haus nicht als Eigennutz behalten? Oder hätte das große steuerliche Nachteile? Wir könnten die Angelegenheiten durch eine Hausverwaltung regeln lassen, um etwas Luft rauszunehmen?!  

Wie sähe es denn aus, wenn wir das Haus einvernehmlich verkaufen würden und unsere eigene Forderung wäre der getilgte Kredit von 230.000 € und ein Teil der Investitionen zurückzuerlangen? Das könnte man doch vielleicht vertraglich vor einem Verkauf festsetzen lassen?

Dürfen wir unsere Wohnung vermieten, also das Haus nicht als Eigennutz behalten? Oder hätte das große steuerliche Nachteile? Wir könnten die Angelegenheiten durch eine Hausverwaltung regeln lassen, um etwas Luft rauszunehmen?!

hilflos99  11.03.2019, 13:13

es kauft vermutlich niemand ein Haus mit Wohnrecht drauf, außer die Bewohner sind bereits über 90. Die zweite Wohnung kann problemlos vermietet werden. Miete muß bei der Steuererklärung angegeben werden