Zwangsversteigerung durch Stadt angeordnet wegen Gebührenabgaben von 1.200 EUR. Wie kann ich diese abwenden?

5 Antworten

hallo!

betrag beim gläubiger begleichen, notfalls ratenzahlung anbieten, sobald vollständig beglichen, wird die versteigerung zurückgenommen.

viel erfolg!

grüsse aus dem neckartal

a. klautke

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seitens der Stadt wurde auf mein Haus eine Zwangsversteigerung eingeleitet. Es handelt sich hier um einen Betrag von etwa 1.200 EUR wegen Gebührenabgaben die bereits mehrere Jahre alt sind. Vorher wurde mir keine schriftliche Frist oder ähnliches gesetzt. Kann ich durch sofortige Zahlung des Betrages die Einstellung des Verfahrens erreichen? Oder kommt es in jedem Fall zur Zwangsversteigerung?

Besonders ärgerlich ist natürlich, dass hier auch sofort ein Grundbucheintrag erfolgt ist.

Anmerkung: Die Stadtkasse bekam aufgrund anderer Forderungen schon lange regelmäßige Zahlungen durch mich, welche alle belegbar sind. Die nun noch ausstehende Summe ist die Restsumme. Anfangs lag die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten bei weit über 5.000 EUR.

Hallo,

hier kann dir nur die umgehende Zahlung des Restbetrages helfen. Jeder Tag kann weitere Verfahrenskosten erzeugen.

Ganz so wird es nicht gewesen sein!

Zahl die 1200 € umgehend und sprich mit der zuständigen Behörde!

Sobald der Betrag bezahlt wurde, wird das Zwangsversteigerungsverfahren aufgehoben. Denn die Stadt wird den Antrag in diesem Fall zurücknehmen. Alternativ kannst du dem Vollstreckungsgericht die Zahlung auch nachweisen. Wichtig ist, dass du schnell handelst, bevor ein Gutachter beauftragt wird, der weitere Kosten verursacht.

Nach Aufhebung des Verfahrens wird das Vollstreckungsgericht das Grundbuchamt um Löschung des Zwangsversteigerungsvermerkes ersuchen. Dieser ist aber nach wie vor im Grundbuch sichtbar, da nur gerötet. Das kann dir bei etwaigen späteren Darlehensaufnahmen Probleme bescheren.

Hallo,

wenn Du die Summe sofort begleichst, muss die Immobilie aus der Zwangsversteigerung genommen werden, aber es sind wohl noch weitere Kosten, wie zum Beispiel Sachverständiger, entstsnden.

Du hättest vorab über die geplante Zwangsversteigerung informiert werden müssen.

Ein Sachverständiger hätte, um ein Gutachten zu erstellen, um Zutritt bitten müssen.

Erhielt er diesen Zutritt nicht, konnte er das Objekt nur von außen begutachten und fotografieren.