Wer haftet für die Verzugszinsen, wenn der Grundbuchauszug verspätet zugesendet wird?
Ich habe ein Haus gekauft bei dem der Kaufpreis am 31.03 fällig war. Das Gericht hat aber für die Zusendung der Grundbuchauszuges sehr lange gebraucht, sodass der Grundbucheintrag erst am 14.04. vorgenommen werden konnte. Somit war ich 13 Tage unverschuldet im Verzug. Jetzt möchte der Verkäufer für diesen Zeitraum die Verzugszinsen in Rechnung stellen. Wer muss dafür aufkommen? Die Grundbuchbestellung ist zeitnah erfolgt.
3 Antworten
Schuld sind Sie als säumiger Zahler! Der Notar stellt fällig, sobald die im Kaufvertrag erfolgten Voraussetzungen vorliegen. Wann und ob Sie danach eine neuen Grundbuchauszug erhalten, ist vollkommen unerheblich! Der Verkäufer jedenfalls ist für das Tempo des "Amtsschimmels" in keiner Weise verantwortlich!
Der Kaufpreis ist erst faellig, wenn die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist. Sodann verschickt der Notar die Faelligkeitsmitteilung, und danach muss bezahlt werden. M.E. brauchst du keine Verzugszinsen zu bezahlen(und auch sonst niemand).
Die von Ihnen genannte Fälligkeitsvoraussetzung ist nicht immer und in jedem Kaufvertrag vereinbart, wenn auch dann mit Gefahr für den Käufer verbunden, der sich da auf eine Risiko einläßt, welches ihm aber, sofern nichts schief läuft die Eintragungskosten der AV und die Kosten deren Löschung erspart.
Die Fälligkeitsvoraussetzung ist im Kaufvertrag hinterlegt, somit war keiner im Verzug. Vielen Dank für eure Tipps.