Ist es möglich, die Krankenversicherung meiner Tochter aufzulösen beziehungsweise zu übertragen?

5 Antworten

Die Krankenversicherung Deiner Tochter sollte für Dich als Vater eigentlich selbstverständlich sein und auch bleiben! Es kostet Dich ja nichts zusätzlich! Warum also die Aufregung?

HerrTulpe 
Fragesteller
 12.02.2015, 19:36

Wenn ich die Möglichkeit hätte wäre vieles selbstverständlich. Aber ich kenne die Familienverhältnisse. Ich würde fast erwarten das sie die Behandlung irgendwann abrechen und am Ende nix zurückerstattet wird. Dann wars mal wieder für die Katz. Habe inzwischen einige Tipps bekommen auf gar keinen Fall irgendwas zu unterschreiben. Anscheinend würden die Zahlungsaufforderungen auch erst zur Mutter geschickt werden und nicht zu mir. So habe ich es zumindest verstanden. Da ich den Unterhalt komplett bis zum Selbstbehalt bezahle müsste somit die Mutter zum Sozialamt und sich Unterstützung dort einfordern weil von mir nix zu holen ist. Es geht darum nicht der ständigen Willkür der Mutter ausgesetzt zu sein, die einen von vorne bis hinten nur ausnutzen will ohne an das Wohl des Kindes zu denken. Ich lasse mir halt nichts mehr gefallen. Und werde nicht am anderen Ärmel meiner Tochter ziehen, was vieles für sie erschweren würde. Viele Kinder nehmen wieder den Kontakt zu ihren Vätern auf wenn sie sich aus der "Geisel" des mütterlichen Haushalts gelöst haben. So gehts nicht nur mir sondern auch vielen tausend anderen Vätern.

auchmama  14.02.2015, 23:21
@HerrTulpe

räusper - oh ja, die bösen bösen Mütter und die armen armen Väter :-/

Was bei Euch genau los ist, kann ich nicht beurteilen! Ich kenne aber leider die andere Variante nur zu gut!

Die armen Väter bezeichnen die Mütter nur zu gern als Ausbeuter oder Abzocker, weil sie um jeden Cent Unterhalt Fürs "GEMEINSAME" Kind kämpfen müssen. Diese Mütter fungieren also als Anwälte für das Recht ihrer Kinder! Und die Unterhaltspflichtigen vergessen nur all zu gern, das der Unterhalt für ein Kind auch Anteilig für die Miete, den Strom, das Wasser, die Versicherungen etc. etc. des Kindes mit verbraucht werden muss und nicht nur für ein neues Kleidungsstück aufgehoben werden kann! Kinder haben nun mal auch tägliche Bedürfnisse und Kinder kosten eine ganze Stange Geld!

Wenn Kinder im Haushalt leben kann auch derjenige Elternteil kaum einer vollen Erwerbstätigkeit nachgehen - logisch oder? Also reicht das Geld oft hinten und vorne nicht!

Viele Kinder nehmen wieder den Kontakt zu ihren Vätern auf wenn sie sich aus der "Geisel" des mütterlichen Haushalts gelöst haben. So gehts nicht nur mir sondern auch vielen tausend anderen Vätern.

Wundere Dich bitte nicht, wenn dieses Ammenmärchen NICHT eintrifft! Sehr viele Kinder begreifen nämlich sehr schnell, wer sich als "Geisel" in ihrem Leben benimmt! All zu oft ist es nämlich der, der ständig für Stress sorgt und seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt - sich windet wie ein Aal und die anderen als Ausbeuter bezeichnet!

Kinder sind nicht dumm und kriegen sehr schnell mit was tatsächlich läuft! Und außerdem ist es extrem schwierig einen NIE gepflegten Kontakt zu einem guten Verhältnis werden zu lassen! Erwarte also bitte keine Wunder!

Du schreibst das Du Deine Tochter liebst - sie ist JETZT 13 und braucht eine Zahnspange.....und Du lehnst Dich jetzt allen ernstes gelassen zurück und willst warten, bis sie Dir vielleicht mit 20 Jahren mit schiefen Zähnen gegenüber sitzt? Zum Wohle des Kindes ist das ganz sicher nicht!

Na herzlichen Dank! :-(

auchmama  14.02.2015, 23:39
@auchmama
Die Krankenkasse sagt auch aus der Nummer käme ich nicht raus.

Die Krankenkasse hat recht! Lies mal hier:

Mehrbedarf - Wer muss dafür aufkommen Immer dann, wenn in dieser Mehrbedarf sachlich begründet ist (....) es braucht eine Zahnspange zur Regulierung des Gebisses), müssen in diese Kosten von beiden Eltern anteilig übernommen werden, so BGH NJW 2008, 2337. Dabei errechnen sich die Anteile der Eltern im Verhältnis zu ihren Einkünften, wobei sich jeder der Eltern von seinem Einkommen einen Freibetrag von derzeit 1100,00 € abziehen darf.

Quelle: http://www.lexikon-familienrecht.de/kindesunterhalt-mehrbedarf-des-kindes/

Anstatt jetzt noch Anwalts- und Gerichtskosten zu verursachen, würde ich an Deiner Stelle das Geld lieber in die Gesundheit (Zähne) meiner Tochter investieren!

Und Dein Kind weiterhin in Deiner Familienversicherung zu behalten - kostet Dich keinen Cent extra! Denk doch bitte erst mal an Deine Verantwortung DEINEM Kind gegenüber und erlaube Dir erst dann bitte, ein Urteil über Andere :-(

Du als Unterhaltspflichtiger bist gesetzlich verpflichtet das Kind über deine Krankenkasse mitzuversichern. Ist so, lässt sich nicht dran rütteln. Ich hab auch versucht meine Tochter über meine Krankenkasse zu versichern, aber die Krankenkasse lehnt mit eben jener Begründung ab, ihr Vater sei gesetzlich verpflichtet. Ich hoffe nach Durchlesen der Kommentare, das die Mutter die Behandlung nicht abbricht damit du dein Geld für die KFO-Behandlung wiederbekommst. Teilen könnt ihr den Betrag nämlich nicht, weil die Mutter Sozialhilfe bezieht und somit weit unter ihrem Selbstbehalt liegen dürfte.

Erhält die Mutter Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II? Bei Letzterem besteht eine Pflichtversicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, die Arbeitsagentur zahlt die Beiträge. Bei einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht auch Anspruch auf kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen. Bei Sozialgeldbezug besteht keine Pflichtmitgliedschaft bei einer Krankenkasse und damit kein Anspruch auf kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen.

Dann musst du deine Tochter familienversichern. Ist deine Ex selbst Mitglied einer Krankenkasse, kann die die Familienversicherung durchführende Krankenkasse gewählt werden. Das wird dann entsprechend bei der Krankenkasse angezeigt. Dies muss normalerweise von beiden Elternteilen unterschrieben werden.

Die Pflicht (oder auch nicht), für die KfO-Maßnahme aufzukommen wird durch das Unterhaltsrecht geregelt und hat nichts direkt mit dem SGB und den Krankenkassen zu tun.

In erster Linie wird der Arzt an denjenigen herantreten, der den KfO-Auftrag erteilt hat. Derjenige kann dann natürlich im Rahmen des Unterhaltsrechtes evtl. Ansprüche gegen dich geltend machen.

Hallo,

ist die Mutter des Kindes selbst beitragszahlendes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse?

gruß

RHW

HerrTulpe 
Fragesteller
 12.02.2015, 19:09

Da sie Sozialhilfe bezieht und ihre beiden anderen Kinder über sie mitversichert sind gehe ich davon aus. Aber wo sie versichert ist kann ich leider nicht sagen.

RHWWW  12.02.2015, 19:30
@HerrTulpe

Es gibt Fälle, in denen das Sozialamt über die Krankenkasse Leistungen im Krankheitsfall zur Verfügung stellt (auch über Versichertenkarte), aber weder Sozialamt noch Sozialhilfeempfänger Beiträge zahlen. Dann ist die kostenlose Familienversicherung nur über den Vater möglich.

Wenn aber beide Eltern beitragszahlendes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, entscheiden die Eltern zusammen 8durch die Unterschrift auf dem Familienversicherungsantrag), bei welcher Krankenkasse das Kind kostenlos familienversichert wird: § 10 SGB V

Wenn Vater oder Mutter beide gesetztlich krankenversichert sind, so hast das Kind Anspruch auf Familienversicherung. Ob das den Eltern passt ist dabei unerheblich, das SGB V sieht keine Zustimmung vor.

Die Frage der Kostenübernahme ist aber auch eine unterhaltsrechtliche und keine rein sozialrechtliche. Ich kann dir hier nur den Gang zum Fachanwalt anraten.